Parlament

Das Parlament vereinfacht den Offenverkauf von Früchten und Gemüsen

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Bern,

Wer Früchte und Gemüse offen einkauft, soll künftig an der Waage nicht mehr das Gewicht des Säckchens abziehen müssen. Das Parlament will für bis zu zwei Gramm schwere Beutel eine Ausnahme vom Nettoprinzip machen.

Eine Taste weniger an der Waage drücken: Das Parlament vereinfacht den Offenverkauf von Früchten. (Archivbild)
Eine Taste weniger an der Waage drücken: Das Parlament vereinfacht den Offenverkauf von Früchten. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Ständerat sagte am Montag oppositionslos Ja zu einer Motion von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Sie forderte, zur Ende 2024 aufgehobenen Zwei-Gramm-Bagatellregel zurückzukehren. «Früchte und Gemüse wieder unbürokratisch einkaufen», hatte sie ihre Motion überschrieben.

Gemäss alter Regelung war bei selbst abgewogener, offen verkaufter Ware wie Früchten und Gemüse, das Nettogewicht inklusive Schutzsack oder einer anderweitigen Verpackung für die Mengenbestimmung massgebend. Wer die Nummer des Artikels an der Waage eintippte, erhielt umgehend eine Klebeetikette mit Gewicht und Preis.

Seit Anfang 2025 ist ein zusätzlicher Knopfdruck nötig: Damit die Etikette ausgegeben wird, müssen Kundinnen und Kunden auf der Tastatur der Waage wählen, ob sie die Ware ohne Verpackung, im Säckli oder in einem mehrmals verwendbaren Beutel wiegen. Das Gewicht der Verpackung wird vom Preis abgezogen.

Das Gewicht des Säckchens abzuziehen, sei kompliziert und bringe den Konsumentinnen und Konsumenten keinen spürbaren finanziellen Nutzen, sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI) namens der zuständigen Kommission. Die Regel solle deshalb wieder aufgehoben werden.

Der Bundesrat ist mit der Wiedereinführung der Ausnahmeregel für bis zu zwei Gramm schwere Schutzsäcke einverstanden. Detailgeschäfte, die auf die konsequente Anwendung des Nettoprinzips im Offenverkauf umgestellt hätten, sollten dieses aber weiterhin anwenden können.

Dadurch könnten die Geschäfte erneute Umstellungskosten vermeiden, schrieb der Bundesrat. Die Wiedereinführung der Ausnahmeregel für Schutzsäcke bis zwei Gramm ändere am Grundsatz des Verkaufs nach Nettogewicht nichts.

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