Aargauer Parlament will Gesetz für Kopftuchverbot an Volksschulen
Die Aargauer Regierung muss ein Gesetz für ein Kopftuchverbot bei Volksschülerinnen bis zum 16. Altersjahr ausarbeiten. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion aus den Reihen von FDP, EDU, Mitte und SVP überwiesen.

Das Parlament hiess die Motion am Dienstag mit 78 zu 54 Stimmen gut. SVP, FDP und Teile der Mitte-Partei stimmten nach einer hitzigen Diskussion für den Vorstoss. Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab. Es gibt laut Regierungsrat rechtliche Hürden, verfassungsrechtliche Bedenken und die Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Der Regierungsrat anerkenne, dass das Kopftuch Ausdruck von Unterdrückung sein könne, sagte Bildungsdirektorin Martina Bircher (SVP). Das Bundesgericht stellte laut Regierungsrat bereits 2015 in einem Leitentscheid klar, dass öffentliche Interessen wie die staatliche Neutralität, die Integrationsfunktion der Schule oder die Gleichstellung von Frau und Mann nicht ausreichen, um ein solches Verbot zu rechtfertigen.
Motionär Adrian Schoop (FDP) sagte, man habe jahrzehntelang für die Gleichstellung der Frau gekämpft, aber man sei bereit, immer mehr Kulturen zu importieren, welche diese einschränkten. Laut der Mitte geht es um den Schutz von Mädchen. Der Staat dürfe hier nicht einfach wegschauen.
Nach Ansicht der SVP hat das Kopftuch an der Schule nichts verloren. Der Kanton müsse im Notfall einen Rechtsstreit in Kauf nehmen. Kein Kind trage freiwillig ein Kopftuch, hielt die FDP fest. Alle Mädchen, egal welcher Herkunft, hätten ein Recht auf Freiheit.
Gemäss Ansicht der GLP geht das Verbot nur gegen den Islam. Kleidungsstücke anderer Religionen wie Kippas, auch für Jugendliche, sollten demnach nicht verboten werden. Die Motion verlange ein klar verfassungswidriges Verbot.
Es sei bereits jetzt klar, dass die Forderung rechtlich so nicht umsetzbar sei, betonte die SP. Ein Kleidungsverbot für eine ausgewählte Gruppe falle unter den Schutz vor Diskriminierung. Die Grünen wollten statt eines Verbot mehr Kinderschutz und Prävention. Symbolpolitik helfe den Betroffenen nicht.










