Stadtzürcher Parlament zieht Sans-Papiers-Hilfe vors Bundesgericht
Der Zürcher Gemeinderat will das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Stopp der Pilotprojekte «Überbrückungshilfe» für Sans-Papiers und «Wirtschaftliche Basishilfe» nicht akzeptieren. Eine knappe Mehrheit hat am Mittwoch beschlossen, Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.

Der Gemeinderat gibt nicht auf: Er hat am Mittwochabend beschlossen, das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts anzufechten. Am Ende gab der Stichentscheid des Gemeinderatspräsidenten den Ausschlag für den Weiterzug.
Das Gericht hatte zuvor zwei geplante Pilotprojekte der Stadt für finanzielle Hilfen an Sans-Papiers und Migranten gestoppt, weil Gemeinden laut Urteil dafür keine Kompetenz haben. Mit dem angenommenen Antrag zieht der Rat den Fall nun vor das Bundesgericht weiter.
Die hauchdünne Mehrheit wollte die rechtliche Klärung, ob die Stadt solche Projekte zur Armutsbekämpfung eigenständig umsetzen darf.
«Schuster bleib bei deinen Leisten», mahnte hingegen Emanuel Tschannen von der FDP. Es sei klar, dass das Anliegen nicht in der Kompetenz der Stadt Zürich liege. Ein Weiterzug sei «Effekthascherei» und generiere ein unnötiges Rechtsverfahren.
Drei Instanzen hätten gleich argumentiert. «Wir können daher davon ausgehen, dass ein Weiterzug ans Bundesgericht nichts bringt», sagte Tschannen. Auch Sven Sobernheim (GLP) bezeichnete einen Weiterzug als «Zwängerei» und Stephan Iten von der SVP sagte: «Jeder Sans-Papier hat die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, um Schweizer Bürger zu werden. Wenn sie Unterstützung brauchen, sollen sie das in Anspruch nehmen.»










