CVP hält Entwurf von EU Rahmenabkommen für nicht geeignet
Das Wichtigste in Kürze
- Die CVP hält das Rahmenabkommen bisher für nicht mehrheitsfähig.
- Das Instrument sollte bilaterale Beziehungen und die Souveränität der Schweiz fördern.
Die Fraktion der CVP hält den Entwurf des Rahmenabkommens mit der EU für ungeeignet und nicht mehrheitsfähig. Als besonders problematisch erachtet sie die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie. Ferner fordert sie ein eigenes Gesetz zur Umsetzung des Abkommens.
Dies hat die CVP-Fraktion an ihrer traditionellen Klausurtagung vom Freitag und Samstag in Locarno festgehalten.
Am vergangenen Mittwoch hatte der Bundesrat die Konsultation zum Rahmenabkommen gestartet. Er will Akteure zu Treffen mit Regierungsvertretern einladen und interaktive Diskussionen über Vor- und Nachteile des Entwurfs führen.
Grundsatz wird begrüsst
Die CVP-Fraktion hat nun an ihrer Tagung ihre Haltung bekräftigt, dass sie den Grundsatz des Rahmenabkommens begrüsst, um den bilateralen Weg weiterzuführen. Den Vertragsentwurf des Abkommens erachtet sie allerdings «in seiner jetzigen Form als nicht geeignet und nicht mehrheitsfähig». Denn für die Fraktion darf das Abkommen nicht auf Kosten der Schweizer Souveränität oder des hiesigen Arbeitsmarkts gehen.
«Es geht nun darum, alle Aspekte des Abkommens genau zu analysieren», sagte Ständerat und Fraktionschef Filippo Lombardi in Locarno. Man müsse ein Instrument zur Hand haben, das die bilateralen Beziehungen sichere und die Neutralität der Schweiz verteidige.
Richtlinie als Streitfall
Die Fraktion hat deshalb im Hinblick auf die Konsultation Fragen und Forderungen zuhanden der CVP formuliert. Für besonders problematisch hält sie die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie, welche die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU regelt. Sie fordert deshalb, die Richtlinie explizit vom Anwendungsbereich des Abkommens auszuschliessen. Dies könnte gemäss Vorstellung der CVP in einer separaten Vereinbarung oder in einer unilateralen Erklärung festgehalten werden.
Die Unionsbürgerrichtlinie gehört aus Sicht der EU zur Personenfreizügigkeit und muss von der Schweiz übernommen werden. Der Bundesrat sieht dies anders. Problematisch sind seiner Ansicht nach der Ausbau der Sozialhilfeansprüche, die Ausweitung des Ausweisungsschutzes und das Daueraufenthaltsrecht ab fünf Jahren.
Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie wird im Entwurf nicht explizit ausgeschlossen. Damit könnte sie zum Streitfall für das Schiedsgericht werden.