Für das Ausstellen des Covid-Zertifikats dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden. Das BAG widerspricht damit Absichten von Apotheken.
Apotheke Abstrich Test Zertifikat
Apothekerin Natalia Blarer Gnehm, Geschäftsführerin Europaallee Apotheke toppharm, macht einen Abstrich bei einer Frau, aufgenommen am Montag, 19. Oktober 2020 in Zürich. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Apotheken wollen für die Ausstellung des Covid-Zertifikats Gebühren verlangen.
  • Nun stellt das BAG klar: Das ist nicht zulässig.
  • Der Zusatzaufwand wird bereits mit der Abgeltung durch den Bund abgerechnet.

Der grosse Öffnungsschritt des Bundesrats ist in der Praxis mit einigen Stolperfallen verbunden. So haben sich vergangenes Wochenende zahlreiche Party-Gänger vergeblich auf das Coronavirus testen lassen. Denn ein negativer Test reichte nicht für den Eintritt in den Lieblings-Club: Nur mit Zertifikat kam man auch am Türsteher vorbei. Doch viele Apotheken waren für die Ausstellung des Corona-Zertifikats noch nicht bereit.

Gratis, aber mit Gebühr für Zusatzaufwand

Der Schnelltest, wie auch der PCR-Test, sind für die Patienten gratis, die Kosten werden den Testinstitutionen vom Bund vergütet. Je nach Apotheke könnten aber Gebühren für das zusätzliche Ausstellen des Corona-Zertifikats anfallen.

Covid-Zertifikat Türsteher Club
Ein Security-Mitarbeiter des MAD («Moulin à danse») scannt den QR-Code eines Covid-Zertifikats am Eingang des wiedereröffneten Night Clubs in Lausanne, am 25. Juni 2021. - Keystone

So war bei Toppharm die Rede von 15 Franken wegen des erhöhten administrativen Aufwands. Der Branchenverband Pharmasuisse betonte gegenüber Nau.ch, jede Apotheke könne den Preis selbst festsetzen.

Generell sei es möglich, aufgrund eines Mehraufwands bei der Ausstellung des Zertifikats Zusatzkosten zu verrechnen. Abklärungen von Nau.ch ergaben allerdings, dass sich der Aufwand in engen Grenzen hält und mehr oder weniger per Knopfdruck funktioniert. Beziehungsweise funktionieren sollte, denn die technische Umsetzung liess auf sich warten, soll jetzt aber implementiert sein.

BAG pfeift Apotheken zurück

Nur: Der Bund spricht durchgängig davon, dass das Covid-Zertifikat gratis sei. So steht es in der «Covid-19-Verordnung 3», Artikel 26: «Die Leistungserbringer dürfen den getesteten Personen […] keine weiteren Kosten verrechnen.»

Covid-19-Verordnung Anhang Zertifikat Kosten
Ausschnitt aus der Covid-19-Verordnung 3: Der Anhang 6, Ziffer 1.4.4, Buchstabe a. - Screenshot fedlex.admin.ch / Nau.ch

Auch nicht, wenn die einen Kunden nur einen Test, andere aber zusätzlich ein Covid-Zertifikat erhalten, womöglich direkt in die App? Selbst dann seien Gebühren nicht möglich, stellt nun das BAG gegenüber Nau.ch klar.

Zwar dürfen für die Übermittlung des Testergebnisses und die Ausstellung des Zertifikats 2,50 Franken verrechnet werden. Diese sind aber – nebst anderen Kostenpunkten – bereits in den höchstens 88,50 Franken enthalten, die der Bund pro Test übernimmt. Oder anders gesagt: «Es ist nicht zulässig, weitere Kosten zu verrechnen.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

CoronavirusFranken