Wegen des Coronavirus wurden Läden, Zoos und Museen geschlossen. Ab Montag, 1. März wird geöffnet, aber mit Einschränkungen.
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Die Filiale von Manor in Baden im Kanton Aargau. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat öffnet ab dem 1. März alle Läden wieder.
  • Auch Zoos und Freizeitanlagen dürfen öffnen, aber mit Einschränkungen.

Der Bundesrat lockert seine Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus leicht. Ab dem 1. März können alle Läden in der Schweiz wieder öffnen.

Die Anzahl der Kunden wird allerdings beschränkt, eine Maskenpflicht gilt weiterhin. Ebenfalls dürfen Museen und Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen wieder öffnen.

Allerdings gibt es eine Einschränkung. Mit Ausnahme von den Museen dürfen nur die Aussenbereiche geöffnet werden. Das Affenhaus und das Vivarium bleiben im Zoo geschlossen.

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Blick in ein Museum. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Sportanlagen im Freien dürfen ebenfalls wieder geöffnet werden. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung, Körperkontakt ist nicht erlaubt. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport bleiben wegen des Coronavirus verboten.

Der Bundesrat kommt mit seinen neuen Massnahmen den Jungen entgegen. Neu gelten für Jugendliche bis 20 Jahre erleichterte Regeln bezüglich Kultur- und Sportanlässen. Zuvor wurde die Grenze bei 16 Jahren gezogen.

Zudem werden Wettkämpfe ohne Publikum erlaubt, Kinder- und Jugendchöre dürfen wieder singen. Auch Jugendtreffs sind wieder zugänglich.

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