Nach dem Freispruch für einen kiffenden 16-Jährigen durch das Bundesgericht hagelt es Kritik. Das sei kein echter Jugendschutz, findet Andrea Geissbühler (SVP).
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Cannabis, Gras, Weed, Marihuana: Das in den weiblichen Hanfpflanzen-Blüten enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC) hat eine berauschende Wirkung. - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Teenies dürfen Gras bis 10 Gramm besitzen, urteilte das Bundesgericht.
  • Unverständlich, findet SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler.
  • Das sei kein glaubwürdiger Jugendschutz und höhle das Gesetz aus.

Das Bundesgericht hat gestern Donnerstag geurteilt: Der Besitz von bis zehn Gramm Cannabis ist erlaubt – das gilt auch für Jugendliche. Im Kanton Zürich war ein 16-Jähriger mit 1,4 Gramm Cannabis erwischt worden. Die Drogen hatte der Jugendliche für den Eigengebrauch bei sich.

Gesetz macht keine Unterscheidung

Die Jugendanwaltschaft Winterthur sprach ihn wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) schuldig. Sie verhängte einen Verweis. Danach sprach ihn das Bezirksgericht frei, nun schliesslich auch das Bundesgericht.

Das Gericht konnte nicht klar feststellen, dass das BetmG Erwachsene und Jugendliche unterschiedlich behandeln will. Denn seit 2012 ist der Besitz von maximal zehn Gramm Cannabis straffrei. Der Konsum hingegen wird mit einer Busse von 100 Franken gebüsst, Jugendliche sind hier jedoch ausgenommen.

Geissbühler hat kein Verständnis

«Ich kann dieses Urteil überhaupt nicht nachvollziehen», ärgert sich SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler. «Ich begreife nicht, warum es vom Gesetz her nicht klar sein soll, dass für Jugendliche der Besitz von Cannabis verboten ist. Das muss doch selbstverständlich sein, auch für einen glaubwürdigen Jugendschutz.»

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Andrea Geissbühler sitzt seit 2007 für die SVP im Nationalrat. Sie ist Kindergärtnerin, Reitpädagogin und Polizistin sowie Mutter von drei Kindern. - Keystone

Für die ehemalige Polizistin ist klar, dass der Jugendliche das Cannabis auch konsumieren wollte. «Jetzt kommt er ohne Strafe davon – das hat auch entsprechende Signalwirkung an andere Jugendliche.»

Denn: «Gerade bei Jugendlichen können die Schäden für das Gehirn gross sein.» Zudem seien sie noch in der Schule, sollen eine Ausbildung abschliessen. «Ich mache mir auch Sorgen, weil ich drei kleine Kinder habe. Ich will nicht, dass Kiffen derart verharmlost wird.»

Verwässerungstaktik der Legalisierungs-Befürworter

Andrea Geissbühler stösst sich am BetmG, dass Erwachsene bis 10 Gramm Cannabis straffrei besitzen dürfen. «Mich stört diese Verwässerung. Auch die Erwachsenen haben eine Vorbildfunktion gegen über Jugendlichen. Deshalb habe ich die Revision des BetmG 2012 bekämpft.»

Für sie ist klar: «Das Gericht setzt sich hier über das Gesetz hinweg.» Es gebe zu viele Gesetze, sodass offenbar nicht einmal die Richter mehr den Durchblick hätten.

«Aber das ist Strategie von denen, die das Kiffen legalisieren wollen: man will mit steten Tropfen die Gesetze aushöhlen. Dabei wären diese wichtig für einen echten Jugendschutz.»

Kiffen für legalen Cannabis-Konsum
Das Volk sagte zweimal Nein zur Legalisierung von Cannabis. - dpa

Verbot von Cannabis nicht klar

Das sieht auch Markus Meury vom Verein Sucht Schweiz so. «Es gibt viele unklare Punkte, die Cannabis-Gesetz-Situation in der Schweiz ist recht chaotisch», sagte er zu Nau. Auch die Auslegung verändere sich stetig. Meury fordert deshalb klarer formulierte Gesetze.

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