Die Ratslinke droht mit einem Referendum gegen die Pensionskassenreform. Diese scheint auf der Zielgeraden zu sein.
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Nationalrat in der Frühlingsession 2023. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pensionskassenreform scheint auf der Zielgeraden zu sein.
  • Doch die Ratslinke droht mit Referendum.
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Die Reform der beruflichen Vorsorge nimmt Form an. Der Nationalrat ist am Dienstag in verschiedenen Kernpunkten der Vorlage dem Ständerat gefolgt. Doch das Geschäft bleibt umstritten.

Die grosse Kammer diskutierte während drei Stunden verschiedene Differenzen bei der BVG-Reform. Mit dem Paket soll die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden.

Denn die Pensionskassen musste zuletzt mehr Geld für die laufenden Renten aufwenden, als angespart worden war. Grund dafür ist die Überalterung der Gesellschaft.

Dies führt zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration. Breiter Konsens in der Politik besteht, dass dies geändert werden muss. Etwa durch eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was eine Rentenkürzung bedeutet. Wie diese Leistungseinbusse kompensiert werden soll, ist umstritten.

Linke droht mit Referendum

Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt.

Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von maximal 215'100 Franken verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.

Diese Lösung ist in den Augen einer bürgerlichen Mehrheit zielgerichtet und eine mehrheitsfähig, wie verschiedentlich zu hören war. Anders sieht das die Ratslinke: Sie droht seit längerem mit einem Referendum, weil die Reform aus ihrer Sicht eine «Abbauvorlage» ist.

Auch Sozialminister Alain Berset gab zu bedenken, dass während der AHV-Abstimmung im vergangenen Jahr verschiedene Versprechen abgegeben worden seien. Mit der nun gewählten Lösung erhalte die Hälfte der Betroffenen keine Kompensation.

Warnung vor «Reformstau»

Auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, sind sich die Räte nähergekommen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein.

Die neue Lösung soll nach Ansicht der Mehrheit die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden – das sind oft Frauen – besserstellen. Eine Differenz besteht noch in den Details: Der Ständerat will einen proportionalen Abzug von 15 Prozent, der Nationalrat von 20 Prozent.

Die Ratslinke machte sogleich klar, dass dieser Entscheid an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung zur vorliegenden Reform nichts ändern werde. «Die Renten bleiben für Leute mit tiefen Einkommen weiterhin zu tief», sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG).

Kommissionssprecher Thomas de Courten (SVP/BL) konterte: Das Ziel der Vorlage sei es, die zweite Säule nachhaltig zu sichern, nicht auszubauen. Er bezeichnete den Sozialpartner-Kompromiss als «gescheitert». Melanie Mettler (GLP/BE) warnte die Gegner der Vorlage vor einem «Reformstau». Die vorliegende Lösung sei gut für Teilzeitarbeitende.

Mehrere Hürden folgen

Weil weiterhin Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Dabei geht es unter anderem um die sogenannte Eintrittsschwelle. Sie sagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss.

Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22’050 Franken. Der Nationalrat möchte daran festhalten, der Ständerat will diese Schwelle auf rund 17’000 Franken senken.

Daneben verbleiben mit den Entscheiden des Nationalrats in weiteren kleineren Punkten Differenzen zum Ständerat. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich am Donnerstag beraten. Wenn sie die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben.

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