Burkaverbot: Wobmann will Ausnahme für Demos streichen

    Elisa Jeanneret
    Elisa Jeanneret

    Thal-Gäu,

    Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung des Verhüllungsverbots ein eigenständiges Gesetz und Bussen bis zu 1000 Franken vor. Was sagt Initiant Walter Wobmann dazu?

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    Walter Wobmann, Nationalrat (SVP/SO) und Mitinitiant der Verhüllungsverbotsinitiative. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Walter Wobmann war Mitinitiant der Initiative für ein Verhüllungsverbot.
    • Er ist mit der Umsetzung des Bundesrats grundsätzlich einverstanden, auch bei der Busse.
    • Doch eine Ausnahme des Verbots will er im Parlament wieder verschärft sehen.

    Das Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung soll mit einem eigenen Gesetz umgesetzt werden. Der Bundesrat wird das «Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts», kurz BVVG, dem Parlament unterbreiten. Das Kernanliegen der Initianten für ein Verhüllungsverbot wurde zwar übernommen, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen.

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    Neu könnten Burka-Trägerinnen und Personen, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit vermummen, mit 1000 Franken gebüsst werden. Der Bundesrat sieht aber zahlreiche Ausnahmen vor. - Keystone

    Diese sind für Walter Wobmann, Solothurner SVP-Nationalrat und Initiant, eigentlich in Ordnung. Schon im Initiativtext wurden Ausnahmen für Atemschutzmasken oder Fasnachtskostüme gemacht. Doch mit einer Ausnahme will sich Wobmann nicht zufriedengeben.

    Demonstrierende sollten sich laut Initiant auch nicht verhüllen dürfen

    Die Gesichtsverhüllung an bewilligten Demonstrationen soll weiterhin erlaubt sein, sofern «die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird». Damit will der Bundesrat das verfassungsmässige Recht zur Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit gewähren. Fürchtet jemand wegen einer Teilnahme an einer Kundgebung um die eigene Sicherheit, soll eine Verschleierung erlaubt werden.

    Diese Ausnahme soll im Parlament auus dem Gesetz gestrichen werden, findet der Solothurner. «Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen», sagt Wobmann. Sowohl in der vorberatenden Kommission wie auch im Nationalrat braucht die SVP dazu aber Gleichgesinnte aus anderen Parteien.

    Was halten Sie von den Ausnahmen zum Verhüllungsverbot?

    Ansonsten ist Walter Wobmann, der für die nächste Legislatur nicht mehr kandidiert, zufrieden mit dem Bundesratsvorschlag. Auch die Höhe der Geldstrafe, bis zu 1000 Franken, hält er für angemessen. «Solange es so bleibt», fügt er hinzu. «Mal schauen, wie die Kommission das handhaben wird.»

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