Die bundesrätliche Vernehmlassung zu einer Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung für Atomkraftwerke hat erste Kritik hervorgerufen.
Der Kühlturm und dahinter der Reaktor des Kernkraftwerks Gösgen.
Der Kühlturm und dahinter der Reaktor des Kernkraftwerks Gösgen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesratspläne für die Atomkraftwerke stösst auf Kritik.
  • Zur Kasse gebeten würden die Steuerzahler, hiess es unter anderem.

Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) kritisiert die in der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vom Bundesrat beabsichtigte Streichung des Sicherheitszuschlags für unvorhergesehene Risiken. Dadurch erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, dass schlussendlich nicht die AKW-Betreiber, sondern die Steuerzahlenden die Kosten tragen würden. Die SES lehnt diesen Vorschlag ab. Sie fordert stattdessen eine Stärkung des Sicherheitszuschlags.

Swissnuclear hingegen findet, das System der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung sei solide und funktioniere zuverlässig, und die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds seien auf Kurs. Daher sei es auch richtig, dass der Bundesrat den pauschalen Sicherheitszuschlag aus der SEFV streichen will.

«Zusatzkosten in Milliardenhöhe»

Mit den Änderungen der Governance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds reduziere der Bund aber die Mitsprache der Betreiber in der Verwaltungskommission – obschon ihnen die Gelder in den Fonds gehörten. Dies sei «unnötig und unangebracht».

Dagegen ist Swissnuclear auch, dass der Bund mit der Revision der SEFV die Realrendite senkt. Damit bürde er der Strombranche Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf.

Das Nuklearforum Schweiz hielt fest, der Weiterbetrieb der Schweizer Kernkraftwerke sei von grosser Bedeutung für die sichere und umweltfreundliche Stromversorgung des Landes. Bis zum Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer seien sie eine wesentliche Stütze der Energiestrategie 2050.

Die in der Vernehmlassung des Bundesrates «vorgeschlagene Verschlechterung der Rahmenbedingungen» stehe im Widerspruch zur vom Volk abgesegneten Energiepolitik. Sie hätte für die AKW-Betreiber nicht gerechtfertigte Zusatzkosten in Milliardenhöhe zur Folge und würde ihnen unnötig wertvolle finanzielle Mittel entziehen, die sie ansonsten für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 einsetzen könnten.

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