Der Bundesrat unterstützt Vorschläge zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei kleineren Wohnbauprojekten.
Wird innerhalb der Bauzone ein kleines Wohnbauprojekt geplant, sollen Verbände nicht mehr Beschwerde dagegen erheben können. (Themenbild)
Wird innerhalb der Bauzone ein kleines Wohnbauprojekt geplant, sollen Verbände nicht mehr Beschwerde dagegen erheben können. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/STR

Bei kleineren Wohnbauprojekten innerhalb der Bauzone soll das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden. Der Bundesrat ist einverstanden mit Vorschlägen der Umwelt- und Raumplanungskommission des Nationalrates.

Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat seine Stellungnahme zur Vorlage. Er ist einverstanden damit, dass das Recht von Verbänden, gegen Bauprojekte Beschwerde zu führen, bei Wohnbauten mit bis zu 400 Quadratmetern Geschossfläche eingeschränkt wird. Voraussetzung ist aber, dass das Projekt in einer Bauzone zu stehen kommt.

Die 400 Quadratmeter als Obergrenze beantragt auch die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N). Dem Antrag einer Minderheit, 250 Quadratmeter als Limite zu setzen, kann der Bundesrat nichts abgewinnen. Die Grenze erscheine zu gering, schreibt er.

Auch den von der Mehrheit vorgeschlagenen Ausnahmen stimmt der Bundesrat zu. Verbandsbeschwerden sollen demnach möglich bleiben, wenn ein Bauprojekt Auswirkungen hat auf bedeutende Ortsbilder oder Kulturdenkmäler tangiert. Er ist auch einverstanden damit, eine Liste der Objekte in die Raumplanungsverordung zu schreiben.

Ausnahmen und umstrittene Vorhaben

Angemessen ist in den Augen des Bundesrates auch die Ausnahme für sensible Gebiete. Genannt werden Biotope von nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung sowie Gewässerräume im Baugebiet. Auch dort sollen Verbände weiterhin Beschwerde führen können.

Die Urek-N will mit den Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien mit zu unterschiedlichen Ressourcen gegenüberstehen. Mit «Kein David gegen Goliath» hatte Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (VS) seinerzeit die parlamentarische Initiative betitelt, mit der er die Vorlage angestossen hatte.

Das Vorhaben der Urek-N ist umstritten. In der Vernehmlassung stiess es bei SVP, FDP und Mitte auf Anklang. SP und Grüne lehnten es ab, und auch Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen stellten sich dagegen. Und 14 Kantone begrüssten die Vorlage, zehn waren dagegen.

Volk und Stände hatten Ende 2008 die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz» mit 66 Prozent Nein-Anteil abgelehnt. Damit wurde das Verbandsbeschwerderecht im Grundsatz geschützt.

Rechtliche Grundlagen und zukünftige Schritte

Im Bereich des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz haben Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, heute ein Beschwerderecht. Anders als das Umweltschutzgesetz kennt dieses Gesetz jedoch keine Einschränkung.

Gemäss Umweltschutzgesetz steht vom Bundesrat definierten Umweltschutzorganisationen ein Beschwerderecht gegen Verfügungen der kantonalen Behörden und Bundesbehörden bei der Planung, Errichtung oder Änderung zu. Das Beschwerderecht wird jedoch auf Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, beschränkt.

Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich während seiner Sondersession im April behandeln. Danach wird sich der Ständerat dazu äussern können.

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