Nationalratskommission will Verbandsbeschwerderecht einschränken

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Bern,

Gegen kleinere Wohnbau-Projekte sollen Umweltschutzorganisationen keine Beschwerde mehr führen können.

Verbandsbeschwerderecht
Die zuständige Nationalratskommission will das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Wohnbau-Projekten beschneiden. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/YANIK BUERKLI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission will das Verbandsbeschwerderecht einschränken.
  • Es sollen keine Beschwerden gegen kleinere Wohnbau-Projekte mehr möglich sein.

Gegen kleinere Wohnbau-Projekte im Baugebiet sollen Umweltschutzorganisationen keine Beschwerde mehr führen können. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet – gegen den Willen von Grünen, Heimat- und Landschaftsschützern.

Muss das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden?

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) hat die geplanten Änderungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) mit 14 zu 8 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Nun kann der Bundesrat zum Entwurf Stellung nehmen. Danach ist das Parlament am Zug.

Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts für kleinere Vorhaben in Bauzonen war in der Vernehmlassung insbesondere bei den bürgerlichen Parteien auf Anklang gestossen. Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen warnten hingegen vor den Folgen. Die Urek-N will mit der Vorlage verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien gegenüberstehen, die über sehr unterschiedliche finanzielle Mittel verfügen.

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