Bundesrat will Unfallleistungen für alle Opfer von sexueller Gewalt
Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig alle Opfer von sexueller Gewalt Unfallleistungen erhalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues Gesetz soll Gesundheitsschäden nach Übergriffen einheitlich absichern.
- FDP, Mitte und Grüne unterstützen die Reform, die SVP warnt vor Mehrkosten.
- Bisher schloss das Recht bewusstlose Opfer oft von Unfallleistungen aus.
Sexuelle Übergriffe an bewusstlosen Personen gelten bisher nicht als Unfall. Die Änderung des Unfallversicherungsgesetzes soll sicherstellen, dass Gesundheitsschäden nach sexuellen Übergriffen einheitlich von der Versicherung übernommen werden.
Die FDP, die Mitte, die Grünen, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und die Nichtregierungsorganisation Brava, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzt, begrüssen die geplante Gesetzesänderung.
Die Mitte bezeichnete die aktuelle Situation als «stossende Lücke im geltenden Recht».
Die SVP lehnte den Entwurf als «systemwidrige Speziallösung» ab. Sie befürchtet, dass der Leistungsausbau einen höheren Aufwand und mehr Kosten verursachen wird.
Brauchst du Hilfe?
Bist du von Gewalt betroffen oder hast du Gewalt erlebt?
Unterstützung findest du anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter der Opferhilfe-Nummer 142.
Bei der Opferhilfe Schweiz erhältst du du kostenlose und vertrauliche Beratung sowie Informationen zu deinen Rechten und möglichen nächsten Schritten:
--> https://www.opferhilfe-schweiz.ch
Wenn du kurzfristig Schutz brauchst, kannst du dich an ein Frauenhaus in deiner Region wenden. Eine Übersicht der Frauenhäuser in der Schweiz findest du hier:
--> https://www.frauenhaeuser.ch
Mehr Infos zum Thema findest du bei der Präventionskampagne des Bundes:
--> https://www.ohne-gewalt.ch












