Für die Einführung von Tempo-30-Zonen soll kein Gutachten mehr benötigt schlägt der Bundesrat vor. Für Carpooling stellt er ein neues Schild vor.
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Einfachere Einführung von Tempo-30-Zonen und Ausnahmeregeln für Mitfahrgemeinschaften: Dies schlägt der Bundesrat vor. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Einführung von Tempo-30-Zonen wird ein Gutachten benötigt.
  • Der Bundesrat will nun, dass darauf verzichtet werden kann.
  • Für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) soll ein neues Symbol geschaffen werden.

Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen soll es künftig kein Gutachten mehr brauchen. Dies schlägt der Bundesrat vor. Er hat diesen Beschluss am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

Heute dürfen Tempo-30-Zonen nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dazu wird ein Gutachten benötigt.

Tempo-30-Zone
Ein Auto fährt auf einer Tempo 30-Zone, am Donnerstag, 20. Juli 2017, in Zürich. - Keystone

Künftig sollen Tempo-30-Zonen auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden können. Auch ohne Gutachten soll das möglich werden, wie der Bundesrat mitteilt.

Ein neues Verkehrssymbol soll eingeführt werden

Die Anordnung einer Tempo-30-Zone soll jedoch nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden müssen. «Auf den verkehrsorientierten Strassen soll weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten», heisst es in der Mitteilung weiter.

Carpooling Schild Tafel
So soll das neue Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) aussehen. - zvg

Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass ein neues Verkehrssymbol «Mitfahrgemeinschaften» eingeführt wird. Dieses zeigt ein Auto mit mehreren Insassen. Sogenannte «Carpooling» sollen gefördert werden, in dem den Mitfahrgemeinschaften Sonderrechte im Strassenverkehr eingeräumt werden.

Mit der Zusatztafel können Fahrgemeinschaften etwa von der signalisierten Beschränkung ausgenommen werden, wie der Bundesrat schreibt. Die neue Signalisation soll von den zuständigen Behörden auf einzelne Fahrstreifen, aber auch auf die ganze Fahrbahn angewendet werden können.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Februar 2022.

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