Ehepartner auf Landwirtschaftsbetrieben sollen ein bevorzugtes Vorkaufsrecht im zweiten Rang erhalten, um ihre Stellung zu verbessern.
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Ehepartner von Landwirtschaftsbetrieben sollen ein vorrangiges Vorkaufsrecht im zweiten Rang erhalten, um ihre Position zu stärken. (Symbolbild) - pixabay

Auf Landwirtschaftsbetrieben soll die Stellung von Ehegattinnen und -gatten verbessert werden. Diese sollen ein bevorzugtes Vorkaufsrecht im zweiten Rang erhalten. Der Bundesrat hat am Freitag eine Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts in die Vernehmlassung geschickt.

Massnahmen zur Stärkung der Selbstbewirtschaftung

Daneben will der Bundesrat mit dem Vorhaben die Selbstbewirtschaftung stärken. Vorgesehen ist, dass bei nicht erfüllten Auflagen eine Erwerbsbewilligung widerrufen werden könnte. Weiter soll das Unternehmertum mit einer Erhöhung der Belastungsgrenze gefördert werden. Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belastet werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Januar 2025. Das bäuerliche Bodenrecht soll landwirtschaftliche Familienbetriebe fördern.

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