Die Absage oder Verschiebung von Abstimmungen oder Wahlen soll klar geregelt werden. Das will der Bundesrat.
Abstimmung Wahlen
Stimm- oder Wahlzettel. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Bundesrat will gesetzliche Regeln einführen für die Absage und Verschiebung von Urnengängen. Für Menschen mit Sehbehinderungen will er Abstimmungsschablonen einführen. Die nötigen Änderungen im Gesetz über die politischen Rechte und einer zugehörigen Verordnung sind bis zum 12. April 2024 in einer Vernehmlassung.

Mit der Vorlage will der Bundesrat Forderungen des Parlaments umsetzen, wie er am Freitag schrieb. Festschreiben will er zunächst, dass Abstimmungen abgesagt werden dürfen, wenn die Stimmberechtigten wegen einer schweren Störung ihren Willen nicht bilden können.

Grund für eine Absage oder Verschiebung kann auch sein, dass das Abstimmen und die Auszählung schwer gestört sein können. Der Bundesrat reagiert damit auf eine Absage: Die Abstimmung vom Mai 2020 hatte der Bundesrat wegen der Covid-19-Pandemie gestrichen. Das Parlament verlangte daraufhin Gesetzesbestimmungen zur Ausübung der politischen Rechte in Krisen.

Eine zweite Änderung soll blinden und sehbehinderten Menschen nützen. Sie sollen Stimmzettel für eidgenössische Abstimmungen mit Hilfe von Schablonen selbst ausfüllen können – auch diese Neuerung hat das Parlament gefordert. Bei Nationalratswahlen dürfte es laut Bundesrat indes kaum möglich sein, Schablonen zu nutzen.

Auch Abstimmungsbeschwerden sollen Gegenstand der Gesetzesrevision sein. Gegen Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen und den Nationalratswahlen, die sich in mehreren Kantonen auswirken oder die von einer Verwaltungsbehörde des Bundes ausgehen, soll künftig direkt beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden können.

Heute müssen Beschwerden in solchen Fällen bei der Kantonsregierung eingereicht werden. Diese kann aber, weil sie nicht zuständig, gar nicht darauf eintreten.

Weitere Revisionspunkte betreffen technische Hilfsmittel beim Auszählen der Stimmen und die Blanko-Abstimmungstermine. Der erste eidgenössische Urnengang eines Jahres soll künftig – um dem Bundesrat und Kampagnenverantwortlichen nach den Feiertagen genügend Zeit zu geben – frühestens am 22. Februar stattfinden. Den Abstimmungstermin im zweiten Quartal entsprechend angepasst werden.

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