Bundesrat will Pflegeexpertinnen mehr Kompetenzen geben
Pflegeexpertinnen und -experten mit Mastertitel sollen künftig mehr Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Auf diesem Weg soll unter anderem dem Mangel an Hausärztinnen und -ärzten begegnet werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in Auftrag gegeben. Der Entwurf soll bis spätestens im ersten Semester 2028 vorliegen.
Konkret sollen Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten – auf Englisch Advanced Practice Nurses (APN) – in der Grundversorgung Aufgaben übernehmen, welche die Pflegeteams und auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Dazu ist eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes notwendig.
Parallel dazu ist im Parlament die Revision des Gesundheitsberufegesetzes hängig, das den Beruf der Pflegeexpertin oder des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing neu definiert. Aufgrund der hohen Anforderungen soll ein Mastergrad in «erweiterter Pflegepraxis» Voraussetzung zur Berufsausübung als Pflegeexpertin oder -experte sein.










