Die Bauern sollen gleich viel Geld wie bisher erhalten, dafür aber mehr Auflagen erfüllen. Das ist die Stossrichtung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+).
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft ist der sechstgrösste Ausgabenposten des Bundes. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauern sollen gleich viel Geld wie bisher erhalten, dafür aber mehr Auflagen erfüllen.
  • Das ist die Stossrichtung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+).

Die Bauern sollen gleich viel Geld wie bisher erhalten, dafür aber mehr Auflagen erfüllen. Das ist die Stossrichtung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), die der Bundesrat am Donnerstag veröffentlicht hat. Neue Vorschriften gibt es unter anderem beim Umweltschutz. Die populäre Trinkwasserinitiative und die Pestizidinitiative setzen Politik und Landwirtschaft unter Druck.

Die Botschaft zur AP22+ enthält darum ein Massnahmenpaket, das die wichtigsten Anliegen aufnehmen soll. Ein Thema sind die Nährstoffverluste, die unter unter anderem zu Umweltbelastungen mit Ammoniak, Nitrat und Phosphor führen.

Da die Landwirtschaft selber bisher wenig erreicht hat, will der Bundesrat einen verbindlichen Absenkpfad ins Gesetz schreiben. Stickstoff- und Phosphorverluste sollen bis 2030 um 20 Prozent gesenkt werden.

Dazu beitragen sollen Anpassungen bei dem für Subventionen notwendigen ökologischen Leistungsnachweis, Anreize für umweltschonende Produktionsformen und klare Grenzwerte bei der Düngung. In der Pflicht sind die Branchenorganisationen. Werden die Ziele nicht erreicht, müsste der Bundesrat eingreifen.

Verzicht auf Pestizide

Auch bei den Pestiziden sind Massnahmen vorgesehen. Subventionen sollen nur noch jene Bauern erhalten, die auf Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko verzichten.

Der Verzicht auf Pestizide soll mit zusätzlichen Subventionen gefördert werden. Ein verbindlicher Absenkpfad für Pestizide fehlt in der AP22+. Einen solchen will die Wirtschaftskommission des Ständerats ins Gesetz schreiben. Sie hat am Montag die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Als weitere Handlungsfelder hat der Bundesrat das Tierwohl, die Betriebsentwicklung, die Wertschöpfung am Markt und die soziale Absicherung identifiziert. Künftig sollen die Ehepartner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, über einen obligatorischen Sozialversicherungsschutz verfügen.

Höhere Ausbildungs-Anforderungen

Mit der AP22+ sollen auch die Anforderungen an die Ausbildung erhöht werden. Neue Bezügerinnen und -bezüger von Direktzahlungen müssten mindestens über das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis verfügen und die drei Module Betriebswirtschaft besucht haben. Direktzahlungen über 150'000 Franken pro Betrieb will der Bundesrat schrittweise reduzieren. Auf eine Plafonierung bei 250'000 Franken verzichtet er nach Kritik in der Vernehmlassung.

Weitere Vorschläge des Bundesrats betreffen Strukturverbesserungen, die Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken oder Pilotprojekten sowie zusätzlichen Spielraum für juristische Personen in der Landwirtschaft. Die Gesellschaften müssen aber von den Selbstbewirtschaftern kontrolliert werden.

Den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen will der Bundesrat stabil halten. In den Jahren 2022 bis 2025 sollen die Bauern mit rund 13,8 Milliarden Franken unterstützt werden. Das ist ungefähr gleich viel wie in der laufenden Periode. Weil aber jedes Jahr hunderte Bauernhöfe aufgegeben werden, gibt es für die verbleibenden Betriebe mehr Subventionen.

2022 in Kraft treten

Das landwirtschaftliche Einkommen je Betrieb hat 2018 ein Rekordniveau erreicht. Auch der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist seit den 1990er Jahren gestiegen. Auf der anderen Seite ist die Landwirtschaft effizienter geworden: Trotz des «Bauernsterbens» und des Verlusts von Kulturland konnte sie über die Jahre hinweg ungefähr gleich viele Kalorien produzieren.

Um dies abzusichern, soll der Bund befristet die Prämien von Ernteversicherungen vergünstigen können. Die Verbilligung soll bis zu 30 Prozent ausmachen. Die vorgeschlagene Massnahme bilde ein Sicherheitsnetz für die Betriebe, die sich neu versichern lassen wollten, schreibt der Bundesrat in der Botschaft.

Die Vorlage soll im Lauf dieses Jahres vom Parlament beraten und Anfang 2022 in Kraft treten.

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