Der Bundesrat prüft angesichts neuer Verfahren Anpassungen in der Gentechnik-Gesetzgebung.
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Mithilfe der Gentechnik sind schwere Eingriffe in Mensch, Tier und Umwelt möglich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will das Gentechnik-Gesetz an neue Technologien anpassen.
  • Die Risiken sollen kategorisiert werden.

Der Bundesrat prüft eine Anpassung des Gentechnik-Gesetzes. Ziel ist, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nach Kategorien einzustufen. Heute Freitag diskutierte die Regierung eine Situationsanalyse.

Erstellt hatten das Papier die Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Bei der Anpassung des Gentechnik-Rechts soll das Vorsorgeprinzip gelten.

Das heisst, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch Organismen, die aus neuen gentechnischen Verfahren hergestellt sind, vor der Anwendung identifiziert sein müssen, wie das Bundesamt für Umwelt schrieb. Ebenso müssen Massnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden.

Risiken kategorisieren

Die zuständigen Stellen beim Bund klären nun, wie sich die neuen Verfahren und mit ihnen erzeugte Produkte entsprechend den Risiken für Mensch, Tier und Umwelt einreihen lassen. Spezifische Normen und Standards werden in einer zweiten Phase diskutiert.

2019 will der Bundesrat dann Eckpunkte festlegen für die Anpassung der Gesetzesgrundlagen und bis Ende 2019 soll eine Vernehmlassungsvorlage folgen. In der Schweiz gilt noch bis 2021 ein Gentech-Moratorium. Das Gentechnik-Gesetz ist seit 2004 in Kraft.

Heute Eingriffe an Genomen möglich

Seither haben sich Wissen und Techniken verändert. Während früher nur vollständige Gene in einen Organismus verpflanzt werden konnten, werden heute technische Eingriffe an einer oder mehreren Stellen mit unterschiedlicher Grösse im Genom des Zielorganismus durchgeführt.

Es gibt neue Methoden und Technologien – etwa die so genannte Genschere – mit denen ein Genom einfacher verändert werden kann. In technischer und in rechtlicher Hinsicht sind sie deshalb zwar grundsätzlich als gentechnische Verfahren klassiert.

Unklar ist aber, ob so hergestellte Produkte entsprechend der heutigen Gesetzgebung als gentechnisch veränderte Organismen gelten oder nicht.

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