Mit dem nötigen Wissen sind Bomben aus Alltagschemikalien leicht zu bauen. Der Bundesrat will den Verkauf solcher Stoffe einschränken.
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Ein Traktor mit einer Spritzmaschine. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat geht gegen Bomben aus frei käuflichen Stoffen vor.
  • Der Kauf dieser Chemikalien soll je nach Konzentration stärker limitiert werden.

Wer über das nötige Knowhow verfügt, kann mit frei verkäuflichen Stoffen wie Dünger oder Unkrautvertilgungsmitteln Bomben bauen. Der Bundesrat will den Handel mit solchen Chemikalien einschränken. Seine Vorschläge sind in der Vernehmlassung grundsätzlich gut angekommen.

Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, im Lauf des nächsten Jahres eine Botschaft vorzulegen, wie er heute Freitag mitteilte. Die neuen Regeln für den Kauf bestimmter Vorläuferstoffe soll dem Grundsatz folgen, dass die Regulierung umso stärker sein soll, je stärker die Substanzen konzentriert sind. Tiefe Konzentrationen unterliegen keinen Einschränkungen, bei erhöhter Konzentration greift die Reglementierung.

Keine Registrierungspflicht

Ursprünglich plante der Bundesrat, als erste Regelungsstufe eine Registrierungspflicht einzuführen. Käufer hoch konzentrierter Produkte sollten eine Genehmigung vorlegen müssen. Aufgrund erster Erfahrungen in der EU lässt der Bundesrat die Registrierungspflicht nun aber fallen. Stattdessen soll für alle nicht frei verkäuflichen Chemikalien eine Bewilligung vorgelegt werden müssen.

In der Vernehmlassung war die Forderung laut geworden, das nicht nur private Käufer, sondern auch professionelle Anwender in die Pflicht genommen werden. So sollen etwa Vorschriften zu Buchführung und Lagerung erlassen werden. Darauf will der Bundesrat nicht eingehen.

Ausnahme für Bauern

Er setzt auf Selbstkontrolle und Sensibilisierung, um möglichem Missbrauch von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe vorzubeugen, wie er schreibt. Die Ausnahme für professionelle Anwender gilt insbesondere für Landwirte. Stickstoffhaltige Dünger können Vorläuferstoffe für Sprengstoff enthalten.

Die EU hat den Verkauf dieser Chemikalien bereits 2014 eingeschränkt. In der Schweiz sind Vorläuferstoffe wie Wasserstoffperoxid, Aceton oder Nitrate weiterhin im freien Verkauf erhältlich. Es bestehe eine reelle Gefahr, dass sich Terroristen solche Produkte in der Schweiz beschafften, um damit im Ausland oder sogar in der Schweiz Anschläge zu verüben, schreibt der Bundesrat.

Er hat deshalb vor einem Jahr eine Vernehmlassung zu den geplanten Einschränkungen veröffentlicht. Bereits seit September 2016 können beim Bundesamt für Polizei (fedpol) verdächtige Transaktionen gemeldet werden. Bis heute sind nach Angaben des Bundesrats 48 Meldungen eingegangen.

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