Der Bundesrat will ein neues Register zur Organspende einführen, um eine Zustimmung oder Ablehnung festhalten zu können. Hierfür soll die E-ID verwendet werden.
Organspende-Register
Um Personen im Organspende-Register zweifelsfrei identifizieren zu können, solle die E-ID verwendet werden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein neues Register zur Organspende mit elektronischer Identität soll eingeführt werden.
  • Die sogenannte E-ID wird laut Bundesrat voraussichtlich ab 2026 zur Verfügung stehen.
  • Eine Änderung der Transplantationsverordnung wurde in die Vernehmlassung geschickt.
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Am 15. Mai 2022 hat das Stimmvolk beschlossen, dass bei der Frage der Organspende künftig die sogenannte «Widerspruchslösung» gelten soll: Wer nach dem Tod keine Organe und kein Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Fehlt eine solche Willensbekundung, werden die Angehörigen einbezogen.

Die Angehörigen können eine Organentnahme verhindern. Können sie nicht erreicht werden, dürfen ohne explizite Zustimmung nach wie vor keine Organe entnommen werden. Heute hat der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt: Interessierte Kreise können sich nun bis zum 21. August dazu äussern.

Neues Register mit E-ID

Unter anderem will die Landesregierung ein neues Register zur Organspende. Darin soll man festhalten lassen können, ob man einer Organspende zustimmt oder diese ablehnt. Um Personen im Register zweifelsfrei identifizieren zu können, solle die elektronische Identität (E-ID) dafür verwendet werden.

Organspende Organspendenregister E-ID Widerspruchslösung
Insgesamt 675 Menschen auf der Warteliste erhielten 2023 ein dringend benötigtes Organ. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat erklärt den Schritt damit, dass das Register für Benutzende leicht zugänglich sein müsse. Überdies müssten Benutzende den Eintrag jederzeit erstellen oder abändern können. Um zu gewährleisten, dass jede Person «zuverlässig und fehlerfrei» identifiziert werden kann, soll die E-ID als Identifikationsmittel verwendet werden. Diese solle voraussichtlich ab 2026 zur Verfügung stehen.

Haben Sie Ihren Entscheid über die Organspende bereits gefällt?

Folglich hängt das Inkrafttreten der vom Stimmvolk gewünschten Widerspruchslösung vom Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die elektronische Identität ab. Gleichzeitig betont der Bundesrat: Auch in Zukunft sei es möglich, seinen Willen zur Organspende auf andere Weise zu äussern – beispielsweise mit einem Organspende-Ausweis.

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