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Bundesrat will Digitalisierung der Justiz vorantreiben

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Bern,

Der Bundesrat forciert die Digitalisierung der Justiz. Der Rechtsverkehr soll künftig elektronisch auf einer zentralen Plattform stattfinden.

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Der Bundesrat treibt das Projekt Justitia 4.0 voran. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Justitia 4.0 will der Bundesrat die Digitalisierung der Justiz vorantreiben.
  • Der Rechtsverkehr soll künftig digital abgewickelt werden.
  • Das Projekt wurde in der Vernehmlassung weitgehend begrüsst.

Alle an einem Justizverfahren Beteiligten sollen künftig über eine sichere, zentrale Plattform mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Der Bundesrat will nun die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen.

Die Landesregierung hat am Mittwoch das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis Ende Jahr eine Botschaft ans Parlament vorzulegen.

Das Projekt Justitia 4.0 sieht vor, dass für Anwälte und Anwältinnen, Gerichte und Behörden der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch wird. Grundsätzlich soll die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Dies wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst.

Anpassungen nach der Vernehmlassung

Aufgrund von Rückmeldungen in der Vernehmlassung entschied der Bundesrat, dass die Kantone auch eigene kantonale Plattformen aufbauen können, falls gewünscht. Für diese Fälle sollen technische Minimalstandards gelten, damit die Interoperabilität aller Plattformen gewährleistet ist, wie der Bundesrat schrieb.

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Justizia. (Symbolbild) - Keystone

In der Vernehmlassung sei die zunächst vorgesehene subsidiäre Zuständigkeit des Bundes kritisiert worden, merkte er dazu an. Diese entfalle mit dem jetzt gewählten Weg. Die Kantone und ebenso die Anwältinnen und Anwälte sollen genügend Zeit erhalten für die Umstellung von Papier auf «Digital».

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat zudem eine Ausnahme von der Digitalisierungspflicht vor. Schlichtungsverfahren im Zivilprozess sollen demzufolge nicht von der Regelung betroffen sein. In solchen Fällen würden die Parteien teilweise ohne Anwältin oder Anwalt auftreten, hiess es zur Begründung.

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