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Bundesrat will Bürgschaftskredite in ordentlichem Gesetz regeln

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Bern,

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bis Ende Juli Bürgschaftskredite beantragen. Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz das Wichtigste regeln.

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Die aktuellen Vertreter des Bundesrats. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen können bis Ende Juli Bürgschaftskredite beantragen.
  • Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz das Wichtigste regeln.
  • Er möchte die bis am 25. September befristete Notverordnung ins Recht überführen.

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bis Ende Juli Bürgschaftskredite beantragen. Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz das Wichtigste regeln.

Er möchte die bis am 25. September befristete Notverordnung ins ordentliche Recht überführen. Dazu hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Gesetz enthält Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung und die Behandlung von Härtefällen.

Seit Ende März erhalten gebeutelte KMU rasch und unbürokratisch Zugang zu Bankkrediten, die von den vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden. Der Bund wiederum hat sich verpflichtet, die Organisationen für Verluste aus diesen Bürgschaften zu entschädigen.

Am 19. Juni waren rund 128’000 Kredite mit einem geschätzten Volumen von rund 15 Milliarden Franken verbürgt. Über 80 Prozent der Kredite wurden an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitenden vergeben, wie der Bundesrat schreibt.

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