Bundesrat will betäubte Vergewaltigungsopfer entschädigen
In der Schweiz werden Vergewaltigungsopfer wie Gisèle Pélicot, die während der Tat betäubt waren, nicht wie andere entschädigt. Das soll sich nun aber ändern.

Das Wichtigste in Kürze
- Gisèle Pélicot wurde jahrelang unter Drogen gesetzt und dabei von Männern vergewaltigt.
- Einen solchen Fall würde das Schweizer Unfallversicherungsgesetz gar nicht abdecken.
- Mit einer Gesetzesänderung sollen mehr Fälle als sexuelle Übergriffe anerkannt werden.
Der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen: Die Französin Gisèle Pélicot wurde von ihrem Ehemann jahrelang unter Drogen gesetzt. Dabei liess er sie von Dutzenden Männern vergewaltigen.
Der schreckliche Vergewaltigungsfall sorgt auch in der Schweiz für politische Diskussionen. Denn: Hätten diese Übergriffe in der Schweiz stattgefunden, wären diese laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) nicht als solche anerkannt worden.
«Jedes Jahr gibt es Dutzende Fälle, die von der Polizei als Übergriffe anerkannt werden, aber nicht vom UVG abgedeckt sind.» Das erklärt die Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne) gegenüber dem Sender «RTS».
Gesetzeslücke «wirklich schockierend»
Die Begründung laute dabei: Die Opfer solcher Übergriffe hätten nicht genug gelitten. Oder sie könnten sich an das Erlittene nicht genug erinnern, um gemäss UVG Entschädigungen und Unterstützung zu erhalten.
Porchet findet das «wirklich schockierend. Das ist inakzeptabel.» Deswegen hatte sie vor einem Jahr eine entsprechende Interpellation eingereicht.
Darin geht es etwa auch um die als K.-o.-Tropfen bekannte Substanz GHB. Diese verwenden Täter oftmals, um ihre Opfer zu betäuben und gefügig zu machen.
40 bis 150 Fälle mehr pro Jahr würden gelten
Handlungsbedarf sieht dabei aber nicht nur Nationalrätin Porchet, sondern auch der Bundesrat: Dieser will, dass alle gesundheitlichen Folgen eines sexuellen Übergriffs juristisch als Unfall anerkannt werden.
Dann müsste die Unfallversicherung diese Folgen übernehmen – selbst wenn das Opfer zur Zeit der Tat urteils- oder widerstandsunfähig war. Der Bundesrat will das Gesetz deswegen entsprechend anpassen.
Er geht davon aus, dass so zwischen 40 und 150 zusätzliche Fälle pro Jahr als sexuelle Übergriffe gelten werden. Das Parlament hat sich dazu noch nicht geäussert. Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung läuft aber noch bis zum 27. Juni.

















