Wer als Mieter seine Wohnung auf Plattformen wie Airbnb anbietet, soll dazu eine generelle Zustimmung des Vermieters einholen. Der Bundesrat reagiert jetzt auf Beschwerden der Hauseigentümer und bereits hängige Vorstösse im Parlament.
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Die Website von Airbnb auf einem Display. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will neue Vorschriften für die Untervermietung.
  • Damit reagiert er auf neue Mietformen wie sie unter anderem Airbnb populär gemacht hat.
  • Mieter sollen beim Vermieter ein Gesuch mit genauen Angaben stellen können.

Es sei an der Zeit, sagt der Bundesrat: Die geltenden Vorschriften für Mieter und Vermieter passen schlecht ins Internetzeitalter. Wegen Buchungsplattformen wie Airbnb will der Bundesrat darum das Mietsrecht ergänzen.

Eine Regel für alles

Die Initiative soll dabei vom Mieter ausgehen: Dieser soll beim Vermieter ein Gesuch stellen können, um generell die «wiederholte kurzzeitige Untermiete» bewilligt zu erhalten. Dabei macht der Bundesrat bewusst keinen Unterschied über die Art der Räumlichkeiten: Wohnungen, Zimmer, Büros oder Ferienwohnungen.

Die Abgrenzung sei schwierig, betont der Bundesrat, und es gebe immer mehr Angebote nicht nur für Unterkünfte, sondern auch für Geschäftsräume. So wäre man dann also gleich für alle Eventualitäten gerüstet.

Vermieter sagt ? oder ?

In seinem Gesuch soll der Mieter angeben müssen, zu welchen Bedingungen er die Räume untervermieten möchte: Preis, vorgesehene Belegung, allenfalls auch Verwendungszweck, Dauer der Untervermietung, Gästefluktuation und angebotene Dienstleistungen.

Damit spielt der Bundesrat wohl unter anderem darauf an, dass untervermietete Wohnungen als Bordell betrieben wurden (Nau berichtete). In Zukunft soll der Vermieter informiert sein: Er kann seine Zustimmung verweigern, wenn er Nachteile befürchtet.

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