Firmen können länger als geplant Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Höchstbezugsdauer von 12 auf 18 Monate verlängert.
Kurzarbeitsentschädigung
Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung im Kanton Waadt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzarbeit kann länger beantragt werden als geplant.
  • Damit will die Regierung einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken.
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Viele Unternehmen in der Schweiz leiden finanziell stark unter der Corona-Pandemie. Für ihre Beschäftigten können sie nun weiterhin von staatlicher Unterstützung bei der Kurzarbeit profitieren.

Der Bundesrat hat sie von 12 auf 18 Monate verlängert.

Die Coronavirus-Massnahmen haben die Unternehmen stark getroffen. - Keystone

Die entsprechende Verordnung gilt ab Anfang September bis Ende 2021. Bislang konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Überstunden wieder berücksichtigt

Der Bundesrat sieht daneben eine vom Arbeitgeber zu tragende Wartefrist (Karenzfrist) von einem Tag vor. Diese war bislang aufgehoben worden. Zudem führt er die Berücksichtigung von Überstunden wieder ein. Damit soll laut Bundesrat weitgehend das normale Verfahren wieder gelten, wie es bis Anfang März vollzogen worden war.

Seit April haben über 190'000 Unternehmen für rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.

Die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung gehen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung (ALV). Diese soll darum mit mehreren Milliarden Franken unterstützt werden.

Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat eröffnete ebenfalls am Mittwoch die Vernehmlassung zur entsprechenden Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Diese soll die rechtliche Grundlage bilden für die Zusatzfinanzierung von maximal 14,2 Milliarden Franken, die das Parlament in der Sommersession beschlossen hatte.

Mit der Gesetzesänderung wird vorgeschlagen, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt. Die Vorlage geht laut Bundesrat in eine verkürzte Vernehmlassung bis am 15. Juli. Die Gesetzesänderung soll in der Herbstsession im Sonderverfahren behandelt werden.

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