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Bundesrat verbietet unerwünschte Krankenkassen-Anrufe

Keystone-SDA
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Bern,

Mit unerwünschten Krankenkassen-Anrufen soll Schluss sein. Der Bundesrat verbietet die telefonische Kaltakquise.

Banken rüsten Callcenter auf
Eine Frau telefoniert mit einem Headset. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verbietet unerwünschte Krankenkassen-Anrufe.
  • Die neue Regelung tritt am 1. September in Kraft.

Krankenkassen dürfen nicht mehr unerwünscht potentielle Kunden anrufen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die neue Regelung gilt bereits für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels. Sie tritt am 1. September in Kraft.

Neu ist damit die telefonische Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr ist, untersagt. Die Regelung gilt für alle Versicherungen.

kk
Eine Krankenkassenkarte wird rübergereicht. - keystone

Mit der am Mittwoch verabschiedeten Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit erklärt der Bundesrat eine bestehende Branchenlösung für allgemeinverbindlich. Bisher war die Branchenvereinbarung nur für Versicherer verbindlich, die ihr beigetreten sind.

Wechselst du jedes Jahr die Krankenkasse?

Neu gilt ausserdem, dass Vermittler bei einem Beratungsgespräch verpflichtet sind, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kundschaft unterzeichnen zu lassen. Zudem wird die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler auf 70 Franken pro versicherte Person beschränkt.

Kommentare

User #2484 (nicht angemeldet)

Normalerweise wird direkt ohne Abschiedsgruss aufgelegt wenn ich sage ich erhalte IV und sein psychisch nicht ganz intakt. Solche Anrufe hatte ich während 25 Jahren etwa 3 Stück auf das Festnetz.

User #1592 (nicht angemeldet)

Ich finde es auch mega lästig - aber was ist mit den Anrufen von Weinhändlern u. Co. - soll jetzt alles verboten werden

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