EU

Bundesrat treibt autonome Rechtsanpassung weiter voran

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will mit den Sozialpartnern, den Kantonen und der Wirtschaft prüfen, in welchen Bereichen die Schweiz ihr Recht den EU-Regeln anpassen könnte. Er hat am Mittwoch entschieden, die autonome Rechtsanpassung weiter voranzutreiben, um den bilateralen Weg mit der EU zu stabilisieren.

Bundesratsfoto
Vor das Bundeshaus gephotoshopt lächeln Bundesrat und Bundeskanzler in die Kamera. - Schweizerische Bundeskanzlei

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat in einem ersten Schritt mehrere Bereiche identifiziert, in denen relevante Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU bestehen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Bei den Bereichen handelt es sich um die Personenfreizügigkeit (FZA), den Luft- und Landverkehr, Landwirtschaftsabkommen, Staatliche Beihilfen, Kultur- und Film sowie Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA).

In einem nächsten Schritt sollen nun Rechtsanpassungen geprüft werden, die im Interesse der Schweiz sind.

Weiterhin ausgeschlossen bleiben für den Bundesrat autonome Rechtsangleichungen im Bereich Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen, bei der Marktöffnung für den Internationalen Schienenpersonenverkehr (IPV) sowie gewisse Aspekte der Unionsbürgerrichtlinie, wie etwa die Ausdehnung der Sozialhilfe auf Nicht-Erwerbstätige EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Die zuständigen Departemente werden nach den Konsultationen dem Bundesrat Ende November einen Bericht und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.

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