Die Kantone sollen bald wieder Versuche mit E-Voting durchführen können. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Grundlagen bis Mitte 2022 vorliegen sollen.
Mitte 2019 wurden E-Voting-Versuche in verschiedenen Kantonen wie Genf abrupt gestoppt. Nun soll wieder Bewegung in die Sache kommen. (Archivbild)
Mitte 2019 wurden E-Voting-Versuche in verschiedenen Kantonen wie Genf abrupt gestoppt. Nun soll wieder Bewegung in die Sache kommen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitte 2022 sollen die Kantone wieder E-Voting-Versuche starten können.
  • Dies hat der Bundesrat in der Wintersession so beschlossen.
  • Die Kantone beharren dabei auf eine wirksame Kontrolle und Aufsicht.

Die Kantone sollen bald wieder Versuche mit E-Voting durchführen können. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen bis Mitte 2022 vorliegen sollen. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass die Kantone die Vorlage mit grosser Mehrheit begrüssten.

Finanzielle Unterstützung

Wichtig sei ihnen eine wirksame Kontrolle und Aufsicht, die Stärkung der Transparenz und des Vertrauens. «Insbesondere wird begrüsst, dass der Bund Auftraggeber der unabhängigen Überprüfung der Systeme und ihres Betriebs wird. Damit übernimmt er die Verantwortung für eine wirksame Kontrolle übernimmt.»

Der Bund wird die Kantone bei der Umsetzung vorläufig auch finanziell unterstützen. Eine solche Beteiligung solle über die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) erfolgen, schrieb die Landesregierung. Einem ersten Antrag zur Finanzierung sei im Rahmen des aktuellen Umsetzungsplans bis 2023 entsprochen worden.

e-voting
E-Voting ist umstritten. - Keystone

E-Voting-Versuche sollen auf maximal dreissig Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und schweizweit maximal zehn Prozent aller Stimmberechtigten limitiert werden. Die Limiten schränkten den Einsatz von E-Voting ein und liessen den Kantonen dennoch genügend Spielraum bei der Einführung, hiess es.

Einstellung wegen Sicherheitsproblemen

Die Digitalisierung der politischen Rechte soll laut dem Bundesrat über E-Voting hinaus im Dialog mit den betroffenen Organen weitergeführt werden.

Es seien verschiedene Forderungen an die Regierung herangetragen worden. So werde zum Beispiel verlangt, dass künftig alle E-Voting-Systeme und ihre Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz offengelegt werden.

e-voting
Die elektronische Stimmabgabe soll sicherer werden. - Keystone

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat nach Versuchen in mehreren Kantonen entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht eingeführt wird. Er begründete dies mit Sicherheitsproblemen.

Seit dem Rückzug von Abstimmungssystemen der Post und einzelner Kantone stehen in der Schweiz keine E-Voting-Systeme mehr zur Verfügung. Zuvor hatten ab 2004 laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DigitalisierungRegierungBundesratE-Voting