Das zukünftige E-Voting-System der Post wird unabhängig überprüft. Der Bund will mit der Prüfung eine Grundlage für weitere kantonale Versuche schaffen.
Der Bund startet die Überprüfung des neuen E-Voting-Systems der Schweizerischen Post. (Symbolbild)
Der Bund startet die Überprüfung des neuen E-Voting-Systems der Schweizerischen Post. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund lässt das E-Voting-System der Post unabhängig überprüfen.
  • Anfang nächsten Jahres sollen die Berichte veröffentlicht werden.
  • Einzelne Kantone wollen Versuche mit dem System wieder aufnehmen.

Der Bund startet eine unabhängige Überprüfung des zukünftigen E-Voting-Systems der Post. Die Überprüfung wird mehrere Monate dauern. Sie soll eine der Grundlagen für die Wiederaufnahme der Versuche in den Kantonen sein, wie die Bundeskanzlei am Montag mitteilte.

Einzelne Kantone beabsichtigten, die Versuche mit dem zukünftigen E-Voting-System der Post wieder aufnehmen zu wollen. Das heisst es in der Mitteilung der Bundeskanzlei.

Die Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebes sehe Folgendes vor: Eine unabhängige Überprüfung der Systeme und ihres Betriebs erfolgt neu direkt im Auftrag des Bundes. Der Bund übernehme damit mehr Verantwortung.

Ergebnisse der Prüfung wohl Anfang 2022

Die Prüfung umfasst gemäss Mitteilung sämtliche Prozesse: von der Entwicklung des Systems über dessen Betrieb bis hin zur Erstellung von Stimmrechtsausweisen und der Resultat-Ermittlung bei Urnengängen. Die Prüfung erstreckt sich somit auf die Kantone und ihre Dienstleister.

Für die Überprüfung hat die Bundeskanzlei elf Expertinnen und Experten respektive Unternehmen/Hochschulen mandatiert. Ihre Prüfberichte sollen nach Abschluss der Überprüfung voraussichtlich Anfang nächstes Jahres veröffentlicht werden.

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Damit das E-Voting-Projekt in Freiburg wie geplant 2022 wieder aufgenommen werden könnte, wären zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. - Keystone

Neben der unabhängigen Überprüfung durch den Bund sehen die Rechtsgrundlagen für E-Voting-Systeme und deren Betrieb eine Reihe weiterer Überprüfungen vor. Das schreibt die Bundeskanzlei. So müssen die Kantone dafür sorgen, dass der Systemanbieter ein öffentliches Bug-Bounty-Programm betreibt. Der Systemcode wird dabei offenlegt und jene werden finanziell belohnt, die einen Fehler darin entdecken.

Vorgesehen ist auch ein ständiger Austausch mit der Wissenschaft. Er erstreckt sich auch auf den Einsatz des Systems und reicht über den Bewilligungsprozess hinaus.

Neue Anforderungen für die Sicherheit

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet. Im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post waren Mängel entdeckt worden, die auch das damals im Einsatz stehende System betrafen. Deshalb zog die Post ihr System zurück.

Ende April dieses Jahres eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs. Die Kantone sollen in begrenztem Umfang wieder E-Voting-Versuche durchführen können. Dabei sollen neue Anforderungen gelten, insbesondere für die Sicherheit. Vorgesehen ist, dass pro Kanton maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten an E-Voting-Versuchen teilnehmen dürfen.

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