Der Bundesrat hat die umstrittene Kernenergieverordnung in Kraft gesetzt. Die Kritik basiere auf einem Missverständnis, so die Bundesregierung.
Der Bundesrat lenkt nach Kritik ein.
Das AKW Mühleberg im Kanton Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kernenergieverordnung war in der Vernehmlassung in Kritik geraten.
  • Der Bundesrat beschwichtigte allerdings, die Kritik basiere auf einem Missverständnis.
  • Deshalb hat der Bundesrat die Verordnung per 1. Februar in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat hat präzisiert, für welche Naturkatastrophen Atomkraftwerke gerüstet sein müssen. Er hat am Freitag die revidierte Kernenergieverordnung genehmigt und auf den 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt.

In der Vernehmlassung war die Revision auf Kritik gestossen, vor allem die Bestimmungen zur Störfallanalyse. Die Ablehnung beruhe auf einem Missverständnis, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsänderung.

Es treffe nicht zu, dass mit der Revision die Sicherheitsvorgaben an die Kernkraftwerke gesenkt würden. Materiell gebe es bezüglich Störfallanalysen keine Änderungen zur heutigen Praxis. Der Schutz bleibe auf demselben Niveau. Der Wortlaut sei nun aber unmissverständlich festgelegt worden.

Auslegung umstritten

AKW-Betreiber müssen ihre Anlagen so schützen, dass bei einem Störfall nicht mit einer grösseren Freisetzung radioaktiver Stoffe zu rechnen ist. Umstritten ist, welchen Katastrophen die AKW auf Basis des geltenden Rechts standhalten müssen.

Anwohner des Atomkraftwerks Beznau und Umweltorganisationen stellen sich auf den Standpunkt, dass die heutigen Regeln zu lasch ausgelegt werden. Aus ihrer Sicht müssten AKW so nachgerüstet werden, dass sie auch seltensten, schwersten Katastrophen Stand halten. In der Vernehmlassung wurde moniert, der Bundesrat unterwandere mit seinen Vorschlägen das Rechtsverfahren dazu. Für den Bundesrat zeigt das Verfahren dagegen, dass die Bestimmungen unklar formuliert sind.

Einmal in 10'000 Jahren

Grundlage für Störfallanalysen bilden die Bau- und Anlagenpläne des AKW. Der Betreiber muss anhand dieser Pläne Berechnungen machen, ob und wie viel Radioaktivität bei einem schweren Ereignis austreten würde. Das Resultat dieser Berechnungen ist ein Sicherheitsnachweis. Festgelegt wird, wie viel Radioaktivität ein AKW bei einem solchen Störfall maximal freisetzen darf.

Für den rechnerischen Nachweis der Sicherheit eines Kernkraftwerks bei einem 10'000-jährlichen Erdbeben gilt ein Dosiswert von maximal 100 Millisievert. Gelingt dieser Nachweis nicht, muss das AKW vorläufig ausser Betrieb genommen und nachgerüstet werden.

Für die Sicherheitsnachweise für naturbedingte Störfälle müssen Ereignisse mit einer Häufigkeit von einmal pro 1000 Jahren und einmal pro 10'000 Jahren analysiert werden. Dabei ist die Einhaltung einer Dosis von 1 beziehungsweise 100 Millisiervert rechnerisch nachzuweisen.

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