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    Bundesrat setzt lockerere Zweitwohnungsauflagen im Oktober in Kraft

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    Bern,

    Ab dem 1. Oktober 2024 gelten in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen weniger strikte Bauauflagen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.

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    Ab dem 1. Oktober 2024 treten in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen weniger strikte Bauauflagen in Kraft, wie der Bundesrat am Freitag bekanntgab. (Symbolbild) - Keystone

    Ab dem 1. Oktober gelten weniger strikte Bauauflagen in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen. Der Bundesrat hat am Freitag das vom Parlament im Frühjahr gelockerte Zweitwohnungsgesetz auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

    Häuser, die vor dem 11. März 2012 gebaut worden sind, sollen abgerissen, neu aufgebaut, saniert, in einem gewissen Grad erweitert und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Damit gelten weniger strenge Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative gebaut wurden.

    Konkret sollen betroffene Bauten bei Sanierungen sowie nach einem Abbruch und Wiederaufbau um bis zu dreissig Prozent vergrössert und neue Wohnungen darin eingerichtet werden dürfen. Einschränkungen für die Nutzung soll es in diesen Fällen nicht geben.

    Gesetzesanpassung für Berggebiete

    Die Gesetzesanpassung geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) zurück. Die Umwelt- und Raumplanungskommission des Nationalrats (Urek-N) erarbeitete später eine Vorlage, die Verdichtungen und Entwicklungen in Berggebieten möglich machen sollte.

    Befürworter der Lockerung sprachen im Parlament etwa von einer «punktuellen Flexibilisierung». Die geltenden Vorschriften verhinderten Investitionen und energetische Sanierungen in Altbauten. Eine rot-grüne Minderheit lehnte die Vorlage ab. Diese löse den Bau von finanziell attraktiven Zweitwohnungen aus. Bezahlbare Erstwohnungen für Einheimische gerieten unter Druck.

    Neue Regelung laut Rösti verfassungswidrig

    Der Bundesrat zeigte besorgt über den Mangel an erschwinglichen Wohnungen in einigen touristischen Orten. Die nun beschlossene Regelung stehe aber in einem gewissen Widerspruch zur Verfassung, sagte Umweltminister Albert Rösti im Parlament.

    Seit dem 1. Januar 2016 dürfen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Allerdings gelten für sogenannte altrechtliche Wohnungen besondere Regeln.

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    Kommentare

    User #5421 (nicht angemeldet)

    Gut so, ich will aus den verdichteten rotgrünen Städten in die Berge fliehen

    User #2667 (nicht angemeldet)

    Was soll das? Wir haben mal ja gesagt zur Initiative.... jetzt nicht wieder aufweichen....es reicht..

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