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    Bundesrat passt Verordnungen zum Schengen-Informationssystem an

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat hat Verordnungen zur Teilnahme der Schweiz am ausgebauten Schengener Informationssystem (SIS) verabschiedet.

    Bund
    In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat Verordnungen zum Schengener Informationssystem anepasst.
    • Die Änderungen betreffen insgesamt fünf Punkte.

    Der Bundesrat hat Verordnungen zur Teilnahme der Schweiz am ausgebauten Schengener Informationssystem (SIS) verabschiedet und am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Die Eidgenössischen Räte hatten die Vorlage mit Einschränkungen gutgeheissen. Die Änderungen betreffen fünf Punkte.

    Die Anpassungen sind zur Übernahme der EU-Verordnungen SIS Polizei, SIS Grenze und SIS Rückkehr nötig, wie der Bundesrat mitteilte.

    Namentlich betreffen sie den nationalen Teil des Informationssystems und das Sirene-Büro, das automatisierte Polizeifahndungssystem (Ripol), das zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis), Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von Ausländern (VZAE) sowie biometrische erkennungsdienstliche Daten.

    Die schweizerische SIS-Verordnung braucht etwa Anpassungen bei den Zugriffsrechten zum Beispiel für die kantonalen Waffenbüros auf Fahndungsinformationen. Auch Ausschreibungskriterien wie jene für schutzbedürftige Personen oder Ausschreibungen zur Ausschaffung.

    Die VZAE muss geändert werden, damit die Fingerabdrücke und das Bild von Drittstaatenangehörigen mit einem Ausschaffungsbescheid in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten gespeichert werden können.

    Die Regeln beim automatisierten Polizeifahndungssystem und beim Zentralen Migrationsinformationssystem ändern insbesondere, weil dieses und das Migrationsinformationssystem die Ausschreibungen im nationalen Schengener System vornehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. April.

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