Bundesrat passt Verordnungen an EU-Asylpakt an
Die Schweiz muss als Schengen-/Dublin-Staat Gesetze und Verordnungen zum EU-Migrationspakt anpassen.

Neben Gesetzen muss die Schweiz als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat auch Verordnungen an den EU-Migrations- und Asylpakt anpassen. Betroffen davon sind Regelungen etwa für Landesverweise, Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Der Bundesrat hat seine Entwürfe dazu am Freitag in die Vernehmlassung geschickt.
Die notwendigen Gesetzesanpassungen für den Pakt sind derzeit in der parlamentarischen Beratung. Der Nationalrat entschied am Donnerstag als Erstrat unter anderem, nicht am EU-Solidaritätsmechanismus mit der Übernahme von Asylsuchenden, Finanz- oder materiellen Hilfen teilzunehmen. Nun ist der Ständerat an der Reihe.
Übernehmen muss die Schweiz die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands in vier Bereichen teilweise oder ganz. Die von den entsprechenden Gesetzesanpassungen betroffenen Verordnungen umfassen die Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement, die Eurodac-Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung und die Überprüfungsverordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Oktober.
Schweiz passt Gesetze für EU-Migrationspakt an
Namentlich geht es um die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung, die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie des Landesverweises von ausländischen Personen, die Asylverordnung über Verfahrensfragen und die Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten.
Der EU-Migrations- und Asylpakt wurde 2024 beschlossen und soll im Juni 2026 in Kraft treten. Ziel der Reform ist es, die illegale Migration in Europa einzudämmen sowie die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums durch harmonisierte und effiziente Asylverfahren zu verringern.