Besseres Risikomanagement, verstärkte Unternehmensführung, Steuerung der Informatiksysteme: Nach diesen Gesichtspunkten modernisiert der Bundesrat die Aufsicht über die Sozialversicherungen. Bei den Pensionskassen nimmt er Optimierungen in gewissen Punkten vor.
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Ein Mann mit einem AHV-Ausweis. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die entsprechend angepassten Verordnungen hat der Bundesrat bis am 12.
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Juli in die Vernehmlassung gegeben, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Änderungen präzisieren die Aufgaben und Pflichten der Aufsichtsbehörde und der Durchführungsstellen. Sie sind Folge der vom Parlament im Juni verabschiedeten modernisierten Regeln.

Bei AHV, Ergänzungsleistungen (EL), Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen in der Landwirtschaft wird die Aufsicht proaktiver und risikoorientierter gestaltet. Die Durchführungsstellen sollen moderne Führungs- und Kontrollinstrumente einführen.

Zudem definiert der Bundesrat Anforderungen für die Unabhängigkeit der Stellen. Und letztlich soll die Aufsichtsbehörde Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz erlassen.

In der zweiten Säule schaffen die Anpassungen die Voraussetzungen für die Übernahme von Rentnerbeständen und sichern die Finanzierung der Renten soweit möglich. Zudem präzisiert der Bundesrat Aufgaben von Expertinnen und Experten.

Das Parlament hatte die Vorlage «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» am 17. Juni verabschiedet. Die Referendumsfrist lief ungenutzt ab. Die Vorlage kann grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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