Bundesrat lehnt Wiedereinführung einer Velovignette ab
Der Bundesrat hat Nein zur Wiedereinführung der Velovignettenpflicht gesagt. Diese gab es bis im Jahr 2012 schweizweit für Velos.

Velofahrende sollen auch künftig keine Vignette kaufen müssen. Der Bundesrat lehnt die Wiedereinführung der Vignettenpflicht ab, wie er auf einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der SVP schreibt.
Mit einer Motion will Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) den Bundesrat prüfen lassen, wie eine Velovignette wiedereingeführt werden könnte, um mit dieser Abgabe einen Teil der Strasseninfrastruktur für Velowege zu finanzieren. Der Vorstoss wurde von 39 Ratsmitgliedern der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion mitunterzeichnet.
Forderung nach Verursacherprinzip
«Im Sinne des Verursacherprinzips und der Kostentransparenz wäre es sinnvoll, wenn auch die Velofahrer einen bescheidenen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur beisteuern», begründet Fehr Düsel ihren Vorstoss.
Bis anhin seien es lediglich die Auto- und Motorradfahrenden, die mittels Mineralölsteuer, Verkehrsabgabe und Autobahnvignette die Verkehrsinfrastruktur finanzierten.
«Da laufend neue Radwege gebaut werden, sollte die Wiedereinführung einer Vignette geprüft werden», so Fehr Düsel. Eine Abgabe in Form einer Vignette in Höhe von zwanzig Franken pro Jahr pro über zwölfjährige Person und nicht pro Velo sei prüfenswert. Dies würde dem Bund rund neunzig Millionen Franken einbringen.
Bundesrat winkt ab
Doch der Bundesrat winkt ab, wie in seiner am Donnerstag schriftlich veröffentlichten Stellungnahme zur Motion zu entnehmen ist. Ohne vorgängige umfassende Abklärungen halte er es für «nicht angezeigt, aufgrund dieser Motion einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess einzuleiten».
Zwar habe er grundsätzlich Verständnis für die Forderung, auch die Velofahrerinnen und Velofahrer an den Kosten der Verkehrsinfrastrukturen zu beteiligen. Allerdings sehe er bezüglich der Einführung einer Velovignette viele offene Fragen, wie beispielsweise die Form, die Höhe des Preises, die Ausgestaltung und die Erhebung einer solchen Abgabe. Auch in Bezug auf die Verwendung und Verteilung der Mittel bestehe Klärungsbedarf.
Bis im Jahr 2012 gab es schweizweit eine Vignettenpflicht für Velos. Diese war vor allem eine Haftpflichtversicherung. Heutzutage verfügen fast alle Bewohner über eine private Haftpflichtversicherung.