Der Bundesrat will kein Dividendenverbot für Firmen, die für ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigung beantragt haben.
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Bundesrat Guy Parmelin spricht während einer Medienkonferenz des Bundesrates über die Situation des Coronavirus. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will kein Dividendenverbot für Firmen mit Kurzarbeit.
  • Damit lehnt er eine Motion der Sozialkommission des Nationalrates ab.

Der Bundesrat will kein Dividendenverbot für Firmen, die für ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigung beantragt haben. Er lehnt eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats (SGK) ab.

Der Bundesrat könne Notverordnungen erlassen, um schweren Störungen der öffentlichen Ordnung zu begegnen. Dies schreibt er in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

Seiner Meinung nach hat die Forderung der SGK aber nicht dieses Ziel. Vielmehr gehe es um eine wirtschaftspolitische Grundsatzfrage. Das Anliegen der Motion könne deshalb nicht über diese Verfassungsbestimmung umgesetzt werden.

Kurzarbeitsentschädigung sei keine Subvention

Der Bundesrat lehnt die Forderung auch aus anderen Gründen ab. So sei Kurzarbeitsentschädigung eine Versicherungsleistung und nicht eine Subvention, deren Gewährung an die Bezahlung von Dividenden geknüpft werden könne. Eine Verknüpfung könnte gewisse Unternehmensstrukturen stark belasten und dazu zwingen, Arbeitsplätze abzubauen.

Für den Bundesrat wäre es auch inkohärent, die Auszahlung von Erträgen aus dem Jahr 2019 zu unterbinden. Er führt auch rechtliche Probleme bei der Rückwirkung ins Feld. Ohne Rückwirkung könne es jedoch zu Ungleichbehandlungen kommen, je nachdem, wann ein Unternehmen seine Hauptversammlung geplant und durchgeführt habe.

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