Ambulante Ärztinnen und Ärzte können vorerst nicht nach einem neuen Tarifmodell abrechnen. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Vorschlag für ein neues Lohnmodell von der Ärztevereinigung FMH und dem Krankenkassendachverband Curafutura abgelehnt.
Der Bundesrat lehnt das Tarifmodell des Ärzteverbands FMH und des Krankenkassendachverbands Curafutura ab. (Symbolbild)
Der Bundesrat lehnt das Tarifmodell des Ärzteverbands FMH und des Krankenkassendachverbands Curafutura ab. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2019 einigten sich die FMH und Curafutura auf einen neuen Tarif für ambulante ärztliche Leistungen.

Vorangegangen waren jahrelange zähe Verhandlungen, da Ärzte und Versicherer nicht die gleichen Interessen verfolgen. Sie reichten die neue Tarifstruktur, die sie Tardoc nannten und den veralteten Tarif Tarmed ablösen soll, beim Bundesrat ein.

Der Bundesrat hat nun entschieden, das Modell nicht zu genehmigen, wie er am Mittwoch mitteilte. Er rufe alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich «mit Nachdruck» dazu auf, die Tarifstruktur gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden.

Der Bundesrat habe festgestellt, dass Tardoc in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig sei, heisst es weiter in der Mitteilung. Die vorgeschlagene Tarifstruktur weise «gewichtige materielle Mängel» auf. Zudem sei «eine kostenneutrale Einführung» des neuen Tarifs nicht sichergestellt.

Bei den materiellen Mängeln stellt der Bundesrat fest, dass die Tarifstruktur die Bedingungen der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit nicht oder nur teilweise erfülle. Weiter werde die Tarifstruktur im Vergleich mit der Tarifstruktur Tarmed nicht genügend vereinfacht und aktualisiert. Schliesslich seien bei der Vollständigkeit der Dokumentation und der Transparenz die Anforderungen ebenfalls nicht ausreichend erfüllt.

Der Bundesrat weist denn auch noch auf ein weites Defizit von Tardoc hin: Der Spitalverband H+ und der zweite grosse Schweizer Krankenkassendachverband Santésuisse lehnen den neuen Tarif ab. «Die Genehmigung eines Tarifvertrags, der insbesondere ohne die Beteiligung der Spitäler als relevante Leistungserbringer vorgelegt wird, ist problematisch», hält der Bundesrat fest.

Weiter habe das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Tarifpartnern im vergangenen November einen Prüfbericht vorgelegt. Dieser Bericht habe Anpassungen empfohlen, um die formellen und materiellen Mängel zu beheben. «Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass in der überarbeiteten Version von Tardoc wesentliche Empfehlungen des BAG nicht umgesetzt wurden», heisst es.

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass das vorliegende Modell von allen Tarifpartnern beraten und überarbeitet wird. Die neue Version solle dann wieder dem Bundesrat vorgelegt werden.

Dazu sollen die Ärzte und Versicherer eine Tariforganisation schaffen. Die rechtlichen Grundlagen dazu hatte das Parlament in der vergangenen Sommersession verabschiedet.

Die Gesamtrevision des ambulanten Arzttarifs ist seit Jahren umstritten. Der aktuelle Tarif stammt aus dem Jahr 2004. Er entspricht nicht mehr dem Stand der Medizin, der Automatisierung und der Digitalisierung. Damit sind gewisse Leistungen über-, andere unterbezahlt. Der grösste Teil der ambulanten medizinischen Leistungen wird über den Arzttarif abgerechnet.

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