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Bundesrat legt Ende 2026 Kostenziele im Gesundheitswesen fest

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Bern,

Der Bundesrat legt Ende 2026 erstmals Ziele für das Kostenwachstum 2028–2031 im Rahmen der Kostenbremse-Initiative fest.

Bundeshaus der Schweiz
Ende 2026 legt der Bundesrat erstmals die Vorgaben für das maximale Kostenwachstum 2028–2031 fest. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat wird Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum im Zeitraum 2028 bis 2031 festlegen. Ziele sind Teil des Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei, die per Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

Ziel ist es, die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

EKKQ überwacht Kostenentwicklung

Neben den Kostenzielen soll die neunköpfige Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) die Kostenentwicklung der Leistungsbereiche überwachen und Massnahmen zur Einhaltung der Ziele empfehlen.

Bevor er ein Globalziel und Ziele nach Kostengruppen definiert, wird der Bundesrat nach eigenen Angaben die Versicherer, die Vertretenden der Versicherten, die Kantone und die Leistungserbringer anhören. Er will sich an den Kosten orientieren, die zur Deckung des medizinischen Bedarfs notwendig sind, um eine angemessene, qualitativ hochwertige und gleichzeitig möglichst kostengünstige Versorgung zu gewährleisten.

Kommentare

User #5340 (nicht angemeldet)

Kostenziel heisst bei Mitte Links: Die arbeitende Bevölkerung übernimmt in jedem Fall die Kosten

User #2781 (nicht angemeldet)

Man kann mal Ziele festhalten...ob diese jemand einhält ist die andere Frage!?

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