Bundesrat Guy Parmelin stellt die Verordnungs-Entwürfe für einen möglichen Gasmangel vor. Die Einschränkungen würden auch die Privathaushalte spürbar treffen.
Medienkonferenz zu den Bewirtschaftungsmassnahmen Erdgas mit Bundesrat Guy Parmelin.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach langen Diskussionen stehen die Entwürfe der Gasmangel-Verordnungen.
  • Bei einer Mangellage würde Hallenbädern, Wellnessanlagen und Saunas der Gashahn abgedreht.
  • Im Extremfall würden auch die Heizungen der Privathaushalte auf 19°C reduziert.

Der Krieg in der Ukraine hat eine Energiekrise in Europa ausgelöst, welche auch die Schweiz trifft. Zwar ist die Versorgung derzeit noch sichergestellt, doch im Winter könnte sich dies ändern. Deshalb hat der Bundesrat am heutigen Mittwoch die «Winter-Energiespar-Initiative (WESPI)» lanciert. Damit und mit weiteren Vorsorgemassnahmen soll eine Mangellage abgewendet werden.

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Massnahmen im Fall einer schweren Gasmangellage. - Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Seit Monaten wurde bereits diskutiert, wem bei einer tatsächlichen Mangellage der Gashahn zugedreht werden soll. Nun präsentiert Bundesrat Guy Parmelin die ersten Verordnungsentwürfe.

Die Verwendung von Gas wäre im Ernstfall verboten für das Beheizen von Schwimmbädern und Wellnessanlagen samt Dampfbäder und Saunas. Auch das Heizen von ungenutzten Gebäuden wäre nicht mehr erlaubt. Unter das Verbot fällt auch der Betrieb von Heizstrahlern, Cheminees, Gasgrills, Hochdruckreiniger und Warmluftzelten.

Heizen auf maximal 19 Grad erlaubt

Doch auch in den eigenen vier Wänden bekämen wir die Einschränkungen zu spüren. Wer seinen Wohnraum mit Gas heizt, müsste das Thermostat auf höchstens 19 Grad Celsius einstellen. Das Warmwasser dürfte auf höchstens 60 Grad erwärmt werden. Ausgenommen wären nur Spitäler und Arztpraxen, Geburtshäuser sowie Alters- und Pflegeheime.

Der Bundesrat spricht in seiner Mitteilung von Komforteinbussen. Diese sollen zu Beginn in Arbeitsräumen einsetzen und bei Bedarf auf Wohnräume ausgedehnt werden.

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Thermostat einer Heizung. - AFP/Archiv

Der andere Verordnungsentwurf legt zum einen fest, wie Kontingente berechnet würden. Zudem führt er den Begriff der «geschützten Kunden» ein: Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr, aber auch Wasser- und Energieversorger wären nicht betroffen.

Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander zu handeln.

Regional unterschiedliche Regelungen denkbar

Denkbar ist auch, dass die Massnahmen nur regional angewendet würden, bestätigt Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Denn beim Gasleitungsnetz spiele die Geographie eine grössere Rolle als beim Strom. Grundsätzlich seien aber schweizweite Regeln angedacht, schränkte Wirtschaftsminister Guy Parmelin ein.

Je nach Lage könnten also in einem Landesteil bereits kontingentiert werden, während der Rest des Landes noch nicht eingeschränkt wird. Es sei in einer solchen Lage auch nicht möglich, etwa von der Deutschschweiz aus Solidarität Gas in die Romandie zu liefern, so Parmelin.

Guy Parmelin
Bundesrat Guy Parmelin (2.v.r.) spricht neben Eric Scheidegger, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik im SECO, links, und Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung (2.v.l.) sowie Bundesratssprecher André Simonazzi. - Keystone

Die Regierung schickt nun die Verordnungen in eine dreiwöchige Konsultation. Im Falle einer Mangellage würden die Verordnungsentwürfe an die aktuelle Situation angepasst und erst dann in Kraft gesetzt werden. Die Massnahmen wären befristet und würden so rasch wie möglich wieder aufgehoben.

Bereitet Ihnen eine mögliche Gasmangellage Sorgen?

Der Bundesrat bereitet sich ebenfalls auf einen möglichen Strommangel vor. Die Verordnungsentwürfe seien gemäss Guy Parmelin jedoch derzeit noch in Bearbeitung.

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