Eine weitere Entlastung würde nach Ansicht des Bundesrates zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung.
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Aufgeschichtete Schweizer Münzen, mit einer 200-Franken-Note als Dach. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wirtschaftskommission des Nationalrats möchte die Umsatz-Freigrenze bei der anheben.
  • Der Bundesrat verweist dagegen auf die bereits geltenden Entlastungen und Erleichterungen.
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Der Bundesrat ist gegen eine weitere Entlastung von gemeinnützigen Sport- und Kulturvereinen von der Mehrwertsteuer. Dies würde seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung.

Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme zuhanden der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N). Diese hatte im April beantragt, die Umsatz-Freigrenze bei der Mehrwertsteuer von heute 150'000 auf 200'000 Franken anzuheben.

Sie begründete dies damit, dass die Mehrwertsteuer für diese Organisationen einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand darstelle, der Ressourcen binde, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden könnten.

Bundesrat verweist auf bereits geltende Entlastungen

Der Bundesrat verweist dagegen auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine. So liege die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer für alle übrigen Unternehmen bei 100'000 Franken. Für diese Grenze seien insbesondere Leistungen in Gastgewerbe und Werbung relevant. Bereits heute bestünden in diesen Bereichen Wettbewerbsverzerrungen, die durch weitergehende Entlastungen noch akzentuiert würden.

Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen hätten zudem die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuersätzen abzurechnen. Auch seien diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und zählten deshalb nicht für die Umsatzgrenze. Dazu gehörten etwa Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und für Museen, Start- und Lizenzgebühren oder Bildungsleistungen.

Angestossen wurde die Idee der steuerlichen Entlastung von Vereinen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD). Seiner parlamentarischen Initiative gaben beide Wirtschaftskommissionen Folge. Die Nationalratskommission erarbeitete im Anschluss den Entwurf.

Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen nicht mehr steuerpflichtig. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken. Eine Minderheit hatte sogar beantragt, die massgebende Umsatzgrenze auf 300'000 Franken anzuheben.

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