Vor einer Woche entschied der Bundesrat, den S-Status für ukrainische Flüchtlinge zu aktivieren. Dieser ist ab Samstag, 12. März, gültig.
Die Medienkonferenz mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Kantonsvertretenden.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz hat schon erste ukrainische Flüchtlinge aufgenommen.
  • Ab 12. März wird der Schutzstatus S für diese aktiviert.
  • Mit ihm können Schutzsuchende reisen, arbeiten und ihre Familien nachziehen lassen.

Zum ersten Mal überhaupt aktiviert der Bundesrat den in den 1990er Jahren geschaffte Schutzstatus für Flüchtlinge. Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen unter diesem Status in der Schweiz leben dürfen, ohne das Asylsystem durchgehen zu müssen.

Bundesrat Flüchtlinge Ukraine
Bundesrätin Karin Keller-Sutter spricht an einer Medienkonferenz über die Ukraine-Krise, 11. März 2022. - Keystone

Während der Vernehmlassung haben die Kantone einstimmig beschlossen, den Schutzstatus S zu aktivieren. Der Bundesrat hat dementsprechend heute entschieden, diesen schon ab morgen, 12. März gültig zu machen. Bisher hätten sich 2111 Geflüchtete aus der Ukraine beim Bund gemeldet, sagte Karin Keller-Sutter.

Die Bundesrätin plädierte für eine langfristige Solidarität mit den Geflüchteten. Es sei nämlich sehr möglich, dass diese Personen länger in der Schweiz bleiben müssten, als nur ein paar Wochen.

Flüchtlinge Ukraine Zürich
Eine Frau und ihre zwei Töchter kommen in Zürich nach ihrer Flucht aus der Ukraine an, 9. März 2022. - Keystone

«Die Menschen, die jetzt kommen, sind zu 70 Prozent Frauen», so Keller-Sutter weiter. «Alles, was sie wollen, ist zurückzugehen, zu ihren Männern, zu ihren Vätern.» Ob das aber bald möglich sein werde, könne sie nicht sagen.

Gefahr von Menschenhandel ist Behörden bewusst

Damit wird den schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainern ein Aufenthaltsrecht von einem Jahr gewährt. Es könne aber verlängert werden, so der Bundesrat. Zudem gewährt der S-Status den Familiennachzug.

Schraner Burgener SEM
Christine Schraner Burgener ist seit 2022 Staatssekretärin für Migration. - Keystone

Wie sie auf Unterkünfte verteilt würden, sei noch ungeklärt. Zuerst einmal erfolge die Registrierung, sagte Staatssekretärin Christine Schraner Burgener. Danach werde mit der schweizerischen Flüchtlingshilfe geschaut, was Sinn ergebe. Etwa Verwandte, Freunde, andere private Angebote oder kantonale Unterkünfte.

Um gegen Menschenhandel oder sonstiger illegaler Aktivität vorzubeugen bei der privaten Unterbringung von Flüchtlingen, habe das SEM mehrere Bedingungen gestellt. Beispielsweise sei eine abschliessbare Zimmertüre nötig. Die Behörden würden die Frauen aber auch auf Anlaufstellen aufmerksam machen.

S-Ausweis Schutzstatus
Der S-Ausweis wird in der Schweiz das erste Mal eingesetzt. - Keystone

Die Schutzsuchenden können zudem ohne Wartefrist einer Erwerbstätigkeit nachgehen. «Kinder sollen in die Schule, Eltern sollen, wenn sie können, arbeiten», so Bundesrätin Keller-Sutter. Selbstständig sein ist auch zulässig, sowie das bewilligungsfreie Reisen im Schnengen-Raum «wie in friedlichen Zeiten». Das Staatssekretariat für Migration prüfe nun mit den Kantonen, ob die Förderung von Spracherwerb nötig ist.

Schulbesuch für Kinder muss geklärt werden

Insbesondere für Kinder sei es wichtig abzuklären, wie der Besuch einer Schule organisiert werden könne, sagte Fredy Fässler. Er ist Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD. Aber auch für Erwachsene: «Ohne Landessprache ist in den meisten Bereichen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich.»

Flüchtlinge Ukraine
Eine geflüchtete ukrainische Familie im Kinderdorf Pestalozzi in Trogen AR. - Keystone

Die Sozialdirektorinnen und -direktoren forderten ihrerseits niederschwellige psychologische Hilfe für die Geflüchteten. Dafür benötigten die Kantone jedoch Geld. Der Bundesrat habe sich während den Gesprächen aber willig gezeigt.

Befürworten Sie die Aktivierung des S-Schutzstatus?

Als Voraussetzungen für den Schutzstatus müssen die Geflüchteten nicht mehr sicher in ihre Heimat zurückreisen können. Zudem dürfen sie nicht den zusätzlichen Schutzstatus der EU geniessen. Auch Angehörige von Drittstaaten dürfen den S-Status geniessen: Sie müssen eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine haben.

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