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Bundesrat hebt Corona-Verordnung im Asylwesen auf

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Bern,

Bundesrat hebt Corona-Regelungen für Asylsuchende auf. Wegen der Zunahme der Asylgesuche fehle es dem Bund an Unterbringungsplätzen.

Schweizer Armee
Corona-Massnahmen im Asylwesen werden aufgehoben. (Symbolbild) - Keystone

Die Corona-Massnahmen im Asylwesen werden Mitte Dezember aufgehoben. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die entsprechende Verordnung ausser Kraft zu setzen. Wegen der Zunahme der Asylgesuche in den letzten Monaten fehle es dem Bund an Unterbringungsplätzen, teilte der Bundesrat mit.

Die Regelungen der Covid-19-Verordnung würden diese ohnehin angespannte Lage zusätzlich verschärfen, weil die verlängerten Beschwerde- und Ausreisefristen zu einer längeren Belegung der Betten führe.

Covid-19-Verordnung: Mehr als nur eine Herausforderung

Die Covid-19-Verordnung im Asyl enthält insbesondere Regelungen zur Durchführung von Befragungen, zur Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten in den Zentren des Bundes sowie zur Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren. Sie wäre noch bis zum 30. Juni 2024 gültig.

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