Der Bundesrat erfüllt den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der Rentner zu stärken. Die Minimalrente wird um fünf Franken im Monat erhöht.
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Die Renten von AHV und IV steigen um 2,5 Prozent. Das hat der Bundesrat entschieden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat passt das Gesetz für die Erhöhung der AHV- und IV-Renten an.
  • Diese sollen somit der Teuerung angeglichen werden.
  • Für die Minimalrente entspricht die Erhöhung fünf Franken im Monat.
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Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments das Gesetz für die Erhöhung der AHV- und IV-Renten angepasst, um sie der Teuerung anzugleichen, und die entsprechende Botschaft dazu verabschiedet. Zusätzlich zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent sollen 0,3 Prozentpunkte dazukommen. Das entspricht einer Erhöhung von fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

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Damit bleibt das Leben in der Schweiz. - keystone

Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022. Damit erfülle der Bundesrat den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentnern zu stärken, schrieb er.

Preise stiegen 2022 mehr als Löhne

Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

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Ein Mann mit einem AHV-Ausweis. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das letzte Mal erhöht wurden die Renten per Anfang Januar 2023 um dreissig Franken für Minimalrenten und um sechzig Franken für Maximalrenten. Weil die Preise 2022 jedoch mehr stiegen als die Löhne, konnte diese Anpassung die Teuerung nicht ausgleichen. Das Parlament entschied sich mit der Annahme einer Motion für den vollen Ausgleich.

Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung soll bis zur nächsten Anpassung im Januar 2025 gelten und das System der Anpassung am Mischindex nicht ändern.

Zusätzliche Rentenerhöhung kostet 418 Millionen Franken

Sagt das Parlament Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes in der Frühlingssession, kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni damit kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt, so der Bundesrat.

Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die Mehrausgaben sollten ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden, hiess es. Die IV trägt 54 Millionen Franken der Mehrausgaben.

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