Der Bundesrat plant die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit zusätzlichen 20 Millionen Franken.
Der Bundesrat plant, die Förderung von Frauenkarrieren in der Wissenschaft zu verstärken. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei der Förderung des akademischen Nachwuchses. Er will die wissenschaftlichen Karrierewege – insbesondere der Frauen – mit zusätzlichen 20 Millionen Franken über vier Jahre unterstützen.

Das schreibt die Landesregierung in ihrem am Mittwoch verabschiedeten Bericht «Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses». Verlangt hatte diesen die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N). Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat.

Förderperiode 2025–2028 im Blick

Der Bericht hält gestützt auf einen externen Grundlagenbericht fest, dass eine Vielzahl von Massnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses eingeleitet und umgesetzt worden seien. Weitere Anstrengungen seien aber notwendig. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) hat als Massnahmen Grundsätze für die Nachwuchsförderung verabschiedet und ein gesamtschweizerisches Kooperationsprojekt initiiert. Bund und Kantone unterstützen dieses Vorgehen, wie der Bundesrat schrieb.

Für die Förderperiode 2025–2028 plant die SHK demnach, ein von Swissuniversities koordiniertes Projekt im Umfang von maximal 20 Millionen Franken zu lancieren. Mit diesem sollen an den universitären Hochschulen Aktionspläne zur Nachwuchsförderung weiterentwickelt und umgesetzt werden, spezifisch auch mit Blick auf die Postdoc-Phase. Für die Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen besteht die Zielsetzung in der weiteren Stärkung der Kooperationen mit universitären Hochschulen in der Doktorats-Phase und der Weiterentwicklung des doppelten Kompetenzprofils.

Als zweite Massnahme hat die SHK Ende 2023 Grundsätze für eine zeitgemässe Personal- und Anstellungspolitik des wissenschaftlichen Nachwuchses an universitären Hochschulen, eine konstruktive Arbeitskultur sowie eine frühzeitige Karriereplanung verabschiedet. Weitere diskutierte Massnahmen liegen in der Kompetenz der einzelnen Hochschulen und werden den dort zuständigen Akteuren zur näheren Prüfung empfohlen, wie der Bundesrat schrieb.

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