Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes. Damit soll dessen Wirksamkeit verbessert werden.
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Das Bundeshaus. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft für eine Teilrevision des Kartellgesetzes.
  • Das Kartellzivilrecht soll gestärkt und die Zusammenschlusskontrolle modernisiert werden.
  • Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte eine Revision gefordert.
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Privatpersonen und auch die öffentliche Hand sollen gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können, wenn sie von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sind. Über die vom Bundesrat vorgeschlagene Stärkung des Kartellzivilrechts kann das Parlament entscheiden.

Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Botschaft für eine Teilrevision des Kartellgesetzes. Neben der schon vor Jahren von der Wettbewerbskommission verlangten Stärkung des Kartellzivilrechts sind die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle und ein besseres Widerspruchsrecht Teil der Vorlage, wie er mitteilte.

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Die Wettbewerbskommission (Weko) will Geschädigte von Kartellen künftig besser entschädigen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das bestehende Kartellzivilrecht funktioniere in Sachen Schadenersatz für Geschädigte nicht und sei «praktisch bedeutungslos», hatte die Wettbewerbskommission (Weko) kritisiert und eine Revision gefordert.

Hindernisse sollen beseitig werden

Zivilprozesse nach Kartellrechtsverletzungen seien heute selten, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten.

Mit der Revision will die Landesregierung nun Hindernisse für die Erhebung von zivilrechtlichen Klagen beseitigen. Die EU habe mit der nachhaltigen Stärkung des Kartellzivilrechts in den vergangenen Jahren durchwegs positive Erfahrungen gemacht.

Richter Hammer
Der Bundesrat verkündet, dass Zivilprozesse nach Kartellrechtsverletzungen selten seien. (Symbolbild) - Pexels @Towfiqu barbhuiya

Heute kann nur Zivilklage einreichen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Mit der Ausweitung der Aktivlegitimation zu Zivilklagen nimmt der Bundesrat einen Punkt der 2012 gescheiterten Kartellrechtsrevision auf.

Widerspruchsverfahren wird gestärkt

Ein zweites Element der Revision ist die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle. Mit dem Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum «Significant Impediment to Effective Competition»-Test (Siec-Test) soll der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst werden.

Weiter wird mit der Revision das Widerspruchsverfahren gestärkt und innovationsfreundlicher ausgestaltet. Zum einen erlischt das direkte Sanktionsrisiko für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise endgültig, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen. Zum andern wird die Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate verkürzt.

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