Bund will Meldepflicht für Passagierdaten ausdehnen
Fluggesellschaften, die aus Südamerika in die Schweiz fliegen, sollen ab Herbst Passagierdaten an die Schweizer Behörden melden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund will die Meldepflicht für Passagierdaten ausweiten.
Fluggesellschaften, die aus Buenos Aires, Cancún, Colombo, Jerewan, Montego Bay, Podgorica, Puerto Plata, San José und Sharm-El-Sheikh in die Schweiz fliegen, sollen ab Herbst Passagierdaten an die Schweizer Behörden melden. Das plant das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Es hat aufgrund einer Risikoanalyse eine entsprechende Anhörung bei den betroffenen Fluggesellschaften lanciert, wie am Donnerstag dem Bundesblatt zu entnehmen war.
Eingeführt werden soll die Meldepflicht demnach ab dem 31. Oktober. Eine vorgängige Testphase könne von der Fluggesellschaft gewünscht werden.
Von der Meldepflicht verspricht sich das SEM Verbesserungen bei den Grenzkontrollen und der Bekämpfung von rechtswidrigen Einreisen. Die Daten müssen gleich nach dem Abflug übermittelt werden und werden 24 Stunden später gelöscht. Das SEM leitet die Daten von Gesetzes wegen automatisch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weiter.
Die Regelung für die Übermittlung von Passagierdaten gilt seit 2015. Seither dürfen offiziell die Daten sämtlicher Passagiere, die aus gewissen Orten einreisen, dem NDB übergeben werden. Die Meldepflicht gilt unbeschränkt. Eine solche gilt zum Beispiel bereits für Ankara, Bangkok, Kiew, St. Petersburg und Tripolis.