Asylbewerber

    Bund will abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan abschieben

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das SEM nimmt ab Mitte April eine Praxisänderung vor. Abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan sollen neu unter gewissen Umständen abgeschoben werden.

    Beat Jans
    Die Heimat der Schweiz sei in Europa, sagte Bundesrat Beat Jans. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan sollen abgeschoben werden können.
    • Ab Mitte April will das SEM eine entsprechende Praxisänderung umsetzen.

    Der Bund will abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan unter bestimmten Umständen wieder abschieben.

    Das Staatssekretariat für Migration will die Praxis ab Mitte April des laufenden Jahres umsetzen, wie es am Donnerstag mitteilte.

    In gewissen Fällen sei eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit. Bei dieser Anpassung der Wegweisungspraxis stützt sich das SEM auf aktuelle Lageanalysen. Demnach verbesserte sich die Sicherheitslage im Vergleich zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban deutlich. Auch der sozioökonomischen Lage attestierten die Analysen eine leichte Verbesserung.

    Weiterhin geht das Staatssekretariat zwar von einer generellen Unzumutbarkeit der Wegweisung in den von den radikal-islamistischen Taliban beherrschten Staat aus. Für nicht vulnerable Männer sei eine Abschiebung aber möglich, wenn «begünstigende Faktoren vorliegen».

    Darunter versteht das SEM den Angaben zufolge, dass sich ein abgewiesener Asylbewerber ohne Familie in der Schweiz aufhält, gesund und volljährig ist. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan, auf das sich ein zurück Geschaffter bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung stützen kann.

    Frauen, Familien, Minderjährige und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind von Rückschaffungen nicht betroffen, wie das SEM weiter schreibt. Sofern sie kein Asyl erhalten oder kein anderer Dublin-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, nimmt die Schweiz sie in der Regel vorläufig auf.

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    Kommentare

    User #1307 (nicht angemeldet)

    Tu es, tu es!

    User #1595 (nicht angemeldet)

    Nein nicht, bei gewissen Umständen, so wird wieder jedes Türchen offen gelassen und es wird viel zu wenig durchgesetzt. Es muss heissen, dass ohne wenn und aber, endlich umgesetzt wird. Diese large Kuschelpolitik alzeptieren wir nicht mehr länger.

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