Berner Kirchen stehen Kirchensteuer-Freigrenze skeptisch gegenüber

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband äussern Bedenken gegen eine mögliche Befreiung von KMU von der Kirchensteuer.

Kirchenbank
Eine Kirchenbank in einer Kirche. (Symbolbild) - keystone

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern stehen einer Befreiung der kleinen und mittleren Unternehmen von der Kirchensteuer skeptisch gegenüber. Sie befürchten, dass die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchgemeinden unter Druck geraten.

Die Kantonsregierung schlägt eine Freigrenze für kleine und mittlere Unternehmen mit Gewinnen unter 700'000 Franken vor. Gewinnstärkere Unternehmen müssen weiterhin Kirchensteuern entrichten.

Freigrenze als Herausforderung

Die Einführung einer Freigrenze beurteilen die Kirchen laut einer gemeinsamen Mitteilung vom Donnerstag als anspruchsvoll. Die Umsetzung wäre administrativ komplex und hätte spürbare bis einschneidende Mindereinnahmen zur Folge.

Dies würde die Fähigkeit der Kirchgemeinden beeinträchtigen, ihre Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung im bisherigen Umfang zu erbringen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Insbesondere auf dem Land übernähmen Kirchen zahlreiche Aufgaben für die gesamte Bevölkerung, geben die Kirchen in ihrer Mitteilung zu bedenken. So bieten sie beispielsweise Begegnungsplätze an, unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sichern durch das Engagement vieler Freiwilliger eine hohe Lebensqualität vor Ort.

Warnung vor Schwächung der Strukturen

Eine Schwächung dieser Strukturen würde ausgerechnet jene Regionen besonders treffen, die bereits von einem Rückgang öffentlicher Angebote betroffen seinen, warnen die Kirchen. Ebenso würde die Investitionskraft der Kirchgemeinden vor Ort deutlich geschwächt, dies zulasten des örtlichen Gewerbes.

Erleichterung herrscht bei den Kirchen hingegen darüber, dass der Regierungsrat die Kirchensteuern juristischer Personen nicht generell für freiwillig erklären will. Damit wäre die Steuer faktisch abgeschafft worden.

Die Kirchensteuern waren in den vergangenen Legislaturen immer wieder ein politisches Thema – namentlich diejenigen für juristische Personen. Die Kirchen begrüssen es deshalb, dass nun in dem Bericht «tiefergehende Überlegungen getätigt worden sind». Einer Weiterentwicklung der Kirchensteuern stehen sie nach eigenen Angaben grundsätzlich offen gegenüber und hoffen auf einen konstruktiven Austausch mit der Politik.

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Kommentare

User #1530 (nicht angemeldet)

Wusste gar nicht dass Betriebe Kirchenst.bezahlen müssen ?! Man zahlt doch schon als Privatperson. Ich bin in den 80ern Ausgetreten. Ihre einzige Antwort darauf war, ob ich mir bewusst sei, dass sie durch den fehlenden Beitrag, eingeschränkt seien in der Hilfeleistung. Da wusste ich erst recht um was es geht und der Entscheid richtig war.

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