Bund schiebt erstmals dieses Jahr einen Mann nach Afghanistan ab

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Bern,

Nach langem Unterbruch hat die Schweiz einen straffälligen Afghanen in sein Heimatland abgeschoben. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen mit den Taliban.

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Ein Afghane muss zurück in sein Geburtsland. Das hat der Bund beschlossen. - Keystone

Nach einem längeren Unterbruch hat der Bund Ende Oktober erstmals in diesem Jahr einen straffällig gewordenen Mann aus Afghanistan in sein Heimatland ausschaffen können. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen mit Vertretern der Taliban. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte am Sonntag (16. November) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des «Sonntagsblicks».

Die afghanischen Taliban hätten den verurteilten Mann einreisen lassen. Beim letzten Versuch einer Ausschaffung im Dezember 2024 hatte ein bereits in der afghanischen Hauptstadt Kabul gelandeter Mann wieder in die Schweiz reisen müssen.

Deshalb lud das SEM im August Vertreter der inoffiziellen Taliban-Regierung für Verhandlungen an den Flughafen Genf ein, um künftige Abschiebungen zu regeln. Die Verhandlungen zeigen nun Früchte.

Mann muss zurück nach Afghanistan – Weitere Abschiebungen geplant

Beim nun ausgeschafften Mann handle es sich um eine Person, die von den Taliban bei dem Meeting in Genf identifiziert worden sei, bestätigte das SEM am Sonntag. Weitere Rückführungen von Personen aus Afghanistan seien in Vorbereitung. Ein exakter Termin lasse sich aber nicht vorhersagen.

Alleinstehende Männer, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, kann das SEM in Einzelfällen gemäss einer seit April gültigen Praxisänderung wieder nach Afghanistan abschieben. Voraussetzung ist, dass die Männer ohne Familie in der Schweiz, gesund und volljährig sind. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan.

Das SEM hatte den Vollzug von Ausschaffungen nach Afghanistan am 11. August 2021 unterbrochen, weil die Situation vor Ort mit der Machtübernahme durch die Taliban gefährlicher geworden war. Frauen, Familien, Minderjährige und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind von Rückschaffungen nicht betroffen.

Kommentare

User #1594 (nicht angemeldet)

Voraussetzung ist, dass die Männer ohne Familie in der Schweiz, gesund und volljährig sind. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan. // Endlich kann ich wieder ruhig slafen.

User #275 (nicht angemeldet)

Einen, in Worten EINEN, was für eine Leistung. Und was kostet uns dieser EINE insgesammt mit Abschiedsgeschenk? Und die anderen Kriminellen?

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